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88. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht
Wird die „Minipille“ 2024 auch in Deutschland rezeptfrei?
Ob orale Verhütungsmittel nur mit Gestagen – sogenannte Minipillen – auch ohne Rezept erhältlich sein sollten, wird schon länger öffentlich diskutiert und ist in manchen Ländern bereits gelebte Praxis. 2024 wird das Thema nun auch in Deutschland an Fahrt aufnehmen: Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat sich den OTC-Switch von Desogestrel für den 23. Januar auf die Tagesordnung geschrieben.
Im Juli 2021 sind die Handelspräparate Lovima- und Hana-Filmtabletten mit jeweils 75 Mikrogramm Desogestrel als erste hormonelle Kontrazeptiva in Großbritannien aus der Rezeptpflicht entlassen worden. Neun Monate danach blickte 2022 das Unternehmen HRA Pharma, das hinter der „Pille“ Hana steht, auf den OTC-Switch in Großbritannien zurück und sah keinen Grund, warum nicht auch Deutschland über eine Entlassung von Desogestrel aus der Verschreibungspflicht nachdenken sollte.
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Im Sommer 2023 war es dann auch in den USA so weit: Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA entließ erstmals ein reines Gestagenpräparat zur oralen Kontrazeption aus der Verschreibungspflicht. Dort handelt es sich um das orale Kontrazeptivum mit dem Handelsnamen Opill und dem Wirkstoff Norgestrel in der 75-µg-Dosierung. Dahinter verbirgt sich ebenfalls der Hersteller HRA Pharma, der zu Perrigo gehört.
Wird Desogestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen?
In Deutschland rät hinsichtlich des Thrombose-Risikos beispielsweise auch die AOK mittlerweile vor allem zu Verhütungspräparaten, die nur ein Gestagen und kein Östrogen enthalten: Konkret warb die AOK 2022 für ein Präparat mit dem Wirkstoff Drospirenon (4 mg). Jedoch unterliegen hierzulande noch alle Gestagene der Verschreibungspflicht. Das könnte sich im nächsten Jahr nun ändern. Denn der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat sich für seine 88. Sitzung am 23. Januar 2024 „Desogestrel 75 μg“ als Punkt auf seine Tagesordnung geschrieben. Es geht um den „Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung“.
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Erst kürzlich hatte das Beratungsunternehmen May+Bauer im Auftrag von HRA Pharma untersucht, ob ein OTC-Switch für Gestagen-Monopräparate auch in Deutschland eine Option sein könnte. Konkret befragte es dazu 100 Apothekerinnen und Apotheker, wie sie die Zugangsmöglichkeiten zu oralen Kontrazeptiva hierzulande einschätzen und ob sie bereit wären, ein rezeptfreies Gestagenpräparat abzugeben. Zwei Ergebnisse dabei: Die Möglichkeit, ein rezeptfreies Kontrazeptivum nach entsprechender Schulung zu empfehlen, empfanden 82 % als wichtig. Beispielsweise 76 % äußerten aber auch Bedenken in Bezug auf Missbrauch.
Angesichts all dieser Entwicklungen erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass die Apotheker:innen in Deutschland im kommenden Jahr ein weiterer interessanter OTC-Switch – oder zumindest dessen Diskussion – erwartet.
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