Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeits- und Gesundheitsschutz als Grundlage des betrieblichen Gesundheitsmanagements gehört zu den gesetzlich geregelten Vorgaben, die der Unternehmer erfüllen muss:
- Arbeitssicherheit im Betrieb (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz): Beachten der Unfallverhütungsvorschriften, jährliche Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Chemikalien, Bioziden und Ähnlichem – bei Mitarbeitern, die nicht volljährig sind, müssen diese Unterweisungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz zweimal jährlich durchgeführt werden; Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Nähere Informationen z. B. unter www.bgw-online.de
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Hamburger Modell (§ 84 Abs. 2 SGB IX):
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist verpflichtend und muss jedem Arbeitnehmer, der mehr als 42 Kalendertage (entspricht 30 Arbeitstagen) im Jahr wegen einer oder mehrerer Erkrankungen arbeitsunfähig bzw. in einer Rehabilitationsmaßnahme war, angeboten werden. Die Arbeitsunfähigkeit muss nicht ärztlich attestiert sein. Betriebliches Eingliederungsmanagement dient der aktiven Unterstützung von längerfristig erkrankten Mitarbeitern. Typische Maßnahmen, die sich daraus ergeben, sind z. B. ein spezieller Bürostuhl, eine angepasste Tastatur, veränderte Arbeitszeitregelung oder ein Tätigkeitswechsel. Der Arbeitnehmer kann die Angebote ablehnen.
- Hamburger Modell: Nach längerer Erkrankung (insbesondere bei psychischen Erkrankungen) ist die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eine sinnvolle Maßnahme. Der Wiedereinstieg ist im SGB V § 74 geregelt und kann bis zu sechs Monate dauern. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Wichtig: Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Starts der Wiedereingliederung noch arbeitsunfähig sein und der behandelnde Arzt in die Maßnahme eingebunden werden.
Nähere Informationen zu diesen beiden Instrumenten gibt es z. B. auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de, Webcode D7VC8).
Freiwillig ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Hierzu zählen Maßnahmen, wie sie in diesem Artikel beschrieben werden. Werden alle drei Punkte umgesetzt, spricht man von betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM).
2 Kommentare
Schutz der Gesundheit
von Karl Friedrich Müller am 04.10.2023 um 16:20 Uhr
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Betriebsarzt
von Michael Reinhold am 04.10.2023 um 14:58 Uhr
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