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Viele Fragen noch offen
Ozempic Fälschungen – Nachgefragt beim BfArM
Seitdem bekannt wurde, dass Fälschungen des viel nachgefragten Produktes Ozempic im Umlauf sind, ist die Verunsicherung unter den Anwendenden, aber auch unter pharmazeutischem Fachpersonal groß. Welche Gesundheitsgefahr geht von den Pens aus? Wann gibt es Analyseergebnisse? Und wie ist das jetzt mit Securpharm? Die DAZ hat beim BfArM nachgefragt. Der bisherige Wissensstand ist jedoch begrenzt.
Im Fall der Ozempic®-Fälschungen, sind Apotheken mitten im Geschehen. Gleich in der ersten Pressemeldung zum Thema hieß es, dass von Anwender:innen identifizierte Fälschungen umgehend in die nächste Apotheke gebracht werden sollen. Was im Ernstfall dort damit geschehen sollte, war der Meldung nicht zu entnehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät, verdächtige Produkte „umgehend zu quarantänisieren“ und „die zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren“. Weiterhin hält das Bundesinstitut Apothekenteams an, „bis auf Weiteres vor der Abgabe des Arzneimittels an Patientinnen und Patienten die Primärverpackung auf ihre Echtheit zu prüfen“. Hierfür ist ein Öffnen des Umkartons und ein Vergleich der Pens mit Fotomaterial erforderlich.
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Wie auch die Kommentarspalten unter den Artikeln zu den Ozempic®-Fälschungen auf DAZ.online zeigen, sind aber noch viele für Apothekenteams relevante Fragestellungen offen. Drei Fragen hat die DAZ dem BfArM gestellt und Auskünfte zum derzeitigen Kenntnisstand bekommen.
Auf die Frage, ob bekannt sei, was die gefälschten Pens enthalten, antwortete die Pressestelle des BfArM, dass derzeit Untersuchungen durch den Zulassungsinhaber Novo Nordisk erfolgen. Das BfArM und die Landesüberwachungsbehörden stünden mit der Firma in engem Austausch, allerdings seien die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es ist also noch nicht bekannt, welche (Wirk-)Stoffe die Fälschung enthält – und welche nicht.
Entsprechend teilte die Pressestelle auf die Rückfrage, welchen Rat Apotheker:innen Patient:innen geben sollen, die einen gefälschten Pen angewandt haben, mit, dass in einem solchen Fall auf ungewöhnliche Nebenwirkungen geachtet und gegebenenfalls ärztlicher Rat eingeholt werden soll.
Auch auf die Frage, inwieweit Securpharm zur Detektion der Fälschungen geeignet sei – oder eben nicht –, ging die Pressestelle des BfArM in ihrer Antwort ein.
„Der Ozempic-Fälschungsfall ist einer der ersten Fälle, bei dem mit Hilfe des Serialisierungssystems eine Fälschung in der legalen Lieferkette auf Großhändlerebene identifiziert wurde. So konnte sichergestellt werden, dass – nach jetzigem Erkenntnisstand – keine Packung der Arzneimittelfälschung die deutschen Apotheken und damit die Patientinnen und Patienten erreicht hat. Grundsätzlich hat jede einzelne Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels einen eindeutigen Code. Wird versucht, diesen Code mehrfach auszubuchen, so kommt es im Securpharmsystem zu einer Alarmmeldung und es kann sich um eine Arzneimittelfälschung handeln. Des Weiteren hilft das Securpharmsystem bei der Nachverfolgung möglicher weiterer gefälschter Packungen und unterstützt so bei der Aufklärung des Falls. Die Hürden, gefälschte Arzneimittel in Deutschland in die legale Lieferkette einzuschleusen, sind seit der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie in 2019 zudem erheblich.“
Insgesamt ist also nach wie vor nur wenig über die Fälschungen bekannt. Zusätzlichen Anlass zur Sorge gibt, dass „in den letzten Tagen immer mehr gefälschte Verordnungen bzw. Verordnungen aus dem osteuropäischen Ausland über Ozempic® in saarländischen Apotheken“ auftauchen – wie es in einer Pressemitteilung der Apothekerkammer des Saarlandes heißt. Und auch der Apothekerkammer Niedersachsen sind Verdachtsfälle zu gefälschten Rezepten für Ozempic® bekannt. Rund um das populäre Diabetes-Medikament wird es wohl erst einmal nicht ruhig werden.
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