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Lunapharm-Prozess
Lunapharm-Geschäftsführerin weist alle Vorwürfe zurück
Vor dem Landgericht Potsdam müssen sich derzeit die Geschäftsführerin von Lunapharm, Susanne Krautz-Zeitel, sowie zwei mutmaßliche Mittäter wegen illegalen Handels mit Arzneimitteln verantworten. Der Fall „Lunapharm“ sorgte 2018 bundesweit für Aufsehen und mischte die politische Diskussion über (Parallel-)Importe auf. Krautz-Zeitel weist allerdings alle Vorwürfe zurück.
Im Prozess zu dem Arzneimittel-Skandal um den brandenburgischen Pharma-Großhändler Lunapharm hat die angeklagte Geschäftsführerin die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zurückgewiesen. „Ich bin überzeugt, dass ich mich nicht rechtswidrig verhalten habe“, sagte die 56-jährige Susanne Krautz-Zeitel am Freitag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Potsdam.
In einer umfangreichen Erklärung schilderte die Geschäftsführerin, dass sie nur mit den erforderlichen Genehmigungen Handel mit günstigen Arzneimitteln aus dem EU-Ausland betrieben habe. „Aus meiner Sicht ist hier nichts getäuscht worden“, betonte Krautz-Zeitel. Die Präparate seien in allen Fällen vollkommen in Ordnung und wirksam gewesen. Laut Anklage soll die Geschäftsführerin zwischen 2015 und 2018 Arzneimittel über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar war dieser Handel vom Landesgesundheitsamt im Mai 2017 verboten worden, trotzdem seien bis Juli 2018 weitere Lieferungen aus dieser Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden.
Anklage wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, weil der Lieferweg bewusst falsch angegeben worden sei. Wegen falscher Angaben zum Vertriebsweg gelten die Arzneimittel aus Sicht der Staatsanwaltschaft als gefälscht. Dazu ist ein Rechtsanwalt aus Hessen als mutmaßlicher Mittäter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, dass die onkologischen Arzneimittel unwirksam oder schädlich gewesen wären.
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Im Sommer 2018 hatte ein Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ den Fall öffentlich gemacht. Dabei wurde auch über Untersuchungen in Griechenland wegen angeblichen Diebstahls und falscher Lagerung von Krebsarzneimitteln berichtet. Daraufhin habe ihr das Landesgesundheitsamt den Handel und die Herstellung von Arzneien verboten, klagte die Geschäftsführerin: „Nur aufgrund der Vorwürfe in einer Fernsehsendung.“ Seitdem habe sie faktisch Berufsverbot und müsse vom Einkommen ihres Ehemanns leben, sagte sie. Krautz-Zeitel berief sich drauf, dass sie auf Wunsch des Landesgesundheitsamts auf den Vertriebspartner in Zypern umgeschwenkt sei. Wenn dieser die Arzneimittel wieder von der griechischen Apotheke bezogen haben sollte, sei ihr das nicht vorzuwerfen. „Das Unternehmen war mein Vertragspartner mit allen erforderlichen Genehmigungen und ich muss nicht nachprüfen, woher dieser die Arzneimittel bezieht“, sagte Krautz-Zeitel. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft beteuerte die Angeklagte auch, sie habe nicht gewusst, von welchem Ort aus die Arzneimittel verschickt wurden: „Die Übergabe erfolgte bei uns im Haus“, erklärte Krautz-Zeitel dazu lediglich.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste im August 2018 zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt angeblich trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht ausreichend eingeschritten sein soll. Dafür hatte Golze die politische Verantwortung übernommen.
Für den Prozess sind noch 18 Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte dann Anfang März gesprochen werden.
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