- DAZ.online
- News
- Politik
- PTA-Klassen dürfen nicht...
Regierungspräsidium Stuttgart
PTA-Klassen dürfen nicht demonstrieren
Am 22. November protestieren im Süden die Apothekenteams. Allerdings findet die zentrale Kundgebung in Stuttgart zwischen 12 und 14 Uhr statt. Das ist aber Unterrichtszeit. PTA-Klassen der Kerschensteinerschule Stuttgart wandten sich deswegen in einem Brief an das Regierungspräsidium der baden-württembergischen Hauptstadt. Das freute sich „grundsätzlich“ über das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber…
Die PTA-Klassen der Kerschensteinerschule Stuttgart dürfen während der Unterrichtszeit nicht an den Protesten der Apothekenteams in der baden-württembergischen Hauptstadt am 22. November teilnehmen. Das hat ihnen das Regierungspräsidium am Dienstag vergangene Woche mitgeteilt.
Die Schülerinnen und Schüler hatten sich zuvor in einem Brief an das Präsidium gewendet und gefordert, dass ihnen die Teilnahme an der Demonstration und der Kundgebung auf dem Schlossplatz ermöglicht werde. Es bestehe „großes Interesse daran teilzunehmen, da es hier um unsere Zukunft geht“, hieß es von den Schülerinnen und Schülern. Verwiesen wird zudem auf das Grundgesetz und sich daraus ableitende Rechte. Drei Möglichkeiten böten sich laut den PTA-Klassen: Erstens könnten sie vom Unterricht während der Kundgebung freigestellt werden, zweitens könnte die Zeit als Klassenausflug oder drittens auch als Unterrichtsgang in Fach „Grundlagen Gesundheitswesen, pharm. Berufs- und Gesetzeskunde“ eingestuft werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart konnten die Schülerinnen und Schüler damit nicht überzeugen. Man freue sich zwar „grundsätzlich, dass Sie sich für politische Themen interessieren und sich im Rahmen einer Demonstration für Ihre Belange einsetzen wollen“, aber auch wenn das Demonstrationsrecht grundgesetzlich geschützt sei, sehe die Schulbesuchsverordnung „zunächst einmal keine Ausnahme von der Schulpflicht für Demonstrationen vor“. Ausnahmen gebe es unter anderem für die Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten Lehrgängen. Den Schülerinnen und Schülern wird ans Herz gelegt, das Demonstrationsrecht in der Zeit außerhalb des Unterrichts auszuüben, so wie es die Rechtsprechung vorsehe.
Mehr zum Thema
Zentrale Kundgebungen
Protestmonat November: Wann und wo geht's auf die Straße?
Bundesverband PTA zu Lauterbachs Reformplänen
„Stehen für die ‚Apotheke light‘ nicht zur Verfügung“
Die Teilnahme als Teil des Bildungsplanes komme ebenfalls nicht infrage. Schulen seien darüber hinaus zur „politischen Neutralität verpflichtet“. Es sei daher nicht möglich, im Rahmen des Unterrichts „an Demonstrationen von Organisationen teilzunehmen, die berufsständische Interessen wahrnehmen“. Dies gelte auch für den Vorschlag, das Ganze als Schulausflug zu betrachten.
Man bedaure, keine andere Nachricht geben zu können, heißt es vom Regierungspräsidium abschließend. Man hoffe, dass die Schülerinnen und Schüler „Verständnis für die Rechtslage“ haben.
3 Kommentare
.
von Anita Peter am 15.11.2023 um 6:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: .Frau Peters Einlassung
von Dr.Diefenbach am 15.11.2023 um 9:14 Uhr
Läuft ja......
von Marco Luckhardt am 14.11.2023 um 19:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.