Sächsische Impfkommission (SIKO)

September bis Januar: RSV-Impfung für Schwangere in der 32. bis 36. SSW

Stuttgart - 14.11.2023, 15:15 Uhr

In Sachsen besteht eine Meldepflicht bei RSV-Nachweis schon seit Juni 2002. Auf der Grundlage dieser Daten rät die SIKO nun bestimmten Schwangeren zur Impfung. (Foto: Sk Elena / AdobeStock)

In Sachsen besteht eine Meldepflicht bei RSV-Nachweis schon seit Juni 2002. Auf der Grundlage dieser Daten rät die SIKO nun bestimmten Schwangeren zur Impfung. (Foto: Sk Elena / AdobeStock)


Die ersten RSV-Impfstoffe sind verfügbar – doch eine offizielle Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) steht noch aus. Mehrere Fachgesellschaften versuchen aktuell diese Lücke mit Positionspapieren zu füllen. In Sachsen wird derzeit zum Schutz der Babys vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus insbesondere die Impfung von Schwangeren empfohlen.

Üblicherweise zirkuliert das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) hierzulande zwischen Anfang Oktober und Mitte Mai [1]. Seit diesem Jahr sind für die aktuelle RSV-Saison erstmals Impfstoffe gegen eine RSV-Infektion verfügbar: Arexvy® von Glaxo Smith Kline (GSK) und Abrysvo® von Pfizer. Beide sind ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen – Abrysvo® zusätzlich zum passiven Schutz von Säuglingen durch Impfung in der Schwangerschaft. Wann die Impfstoffe aber tatsächlich zu empfehlen sind, dazu wird sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in diesem Herbst wohl nicht mehr äußern. Eine RSV-Impfung kann also (noch) nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung GKV verordnet werden [2].

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Allerdings haben Anfang November insgesamt elf medizinische Fachgesellschaften und Institutionen Über-60-Jährige – aber auch Menschen jeden Alters mit Vorerkrankungen nach individueller Beratung – aufgerufen, sich gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) impfen zu lassen. „RSV-Infektionen gefährden nicht nur Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, sondern können auch bei älteren und vorerkrankten Erwachsenen schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen von vorbestehenden Erkrankungen auslösen“, hieß es [2].

Kinder in Sachsen gefährdeter als Menschen ab 60 Jahren

Im Gegensatz dazu hat sich die Sächsische Impfkommission (SIKO) Anfang November nur für die RSV-Impfung von Schwangeren ausgesprochen. Mit einem entsprechenden Positionspapier will die SIKO „den impfenden Ärztinnen und Ärzten einen Überblick über die Situation hinsichtlich RSV-Infektionen in Sachsen geben“: In Deutschland bestehe eine Meldepflicht bei RSV-Nachweis erst seit Juli 2023, in Sachsen bestehe diese hingegen schon seit Juni 2002, heißt es in dem Positionspapier. Auf dieser Basis zeige sich, dass die RSV-bedingten Krankheitslasten und Hospitalisierungen mit RSV-Infektionen in den ersten zwei Lebensjahren signifikant höher (>30-fach) sind als bei den Altersgruppen ab 60 Jahren. „Im Hinblick auf den epidemiologischen Effekt kann mit hinreichender Sicherheit derzeit nur die Impfung in der Schwangerschaft empfohlen werden“, heißt es somit. Jedoch gilt dabei die Einschränkung, dass die Impfung zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche stattfinden sollte. Denn: „In den bei Schwangeren durchgeführten Studien zeigte sich ein Trend zur Frühgeburtlichkeit (Geburt vor der 37. SSW) in der Gruppe der Geimpften, der jedoch statistisch nicht signifikant ist (Relatives Risiko 1,2 [95% Konfidenzintervall 0,99-1,46]).“ Der Trend könne durch die Einschränkung des Impfzeitpunktes auf die 32. bis 36. SSW „klar“ abgeschwächt werden.

Laut Fachinformation wird die Impfung zwischen den Schwangerschaftswochen 24 und 36 verabreicht. Aus Gründen der Pharmakovigilanz empfiehlt die SIKO zu anderen Impfstoffen ein Abstand von mindestens zwei Wochen einzuhalten. Schwangeren, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche befinden, sollen sich laut SIKO also gegen RSV impfen lassen [3,4].

SIKO kann Impfung ab 60 Jahren noch nicht jedem empfehlen

Im Gegensatz dazu könne „die Impfung aller Personen oder Personengruppen in der Altersgruppe ab 60 Jahren […] im Freistaat Sachsen aus epidemiologischer Sicht derzeit noch nicht empfohlen werden“. Wer sich in dieser Altersgruppe aber impfen lassen möchte, kann und soll dies gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen abwägen (partizipative Entscheidungsfindung / „shared decision making“). Dazu verweist die SIKO auf das Positionspapier der eingangs genannten elf Fachgesellschaften und auf ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO) zur RSV-Schutzimpfung.

Laut SIKO sollen vor allem Menschen mit

  • COPD,
  • Chronischer Herzinsuffizienz (≥NYHA II),
  • schlecht eingestelltem Diabetes mellitus oder
  • Diabetes mellitus mit Sekundärkomplikationen,
  • chronischer Nierenerkrankung (CKD) ab Stadium IIIb oder ACR 3 und
  • Menschen mit Immundefizienz bei
    • Organ- oder Stammzelltransplantation,
    • T-Zell- oder B-Zell-ablativen Therapien,
    • angeborene/erworbene Immundefekten

über eine RSV-Impfung nachdenken.

Zu einer möglichen prophylaktischen Antikörper-Gabe (Palivizumab und Nirsevimab) bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern verweist die SIKO auf die „S2k-Leitlinie Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern“

Die Sächsische Impfkommission (SIKO)

„Die Sächsische Impfkommission (SIKO) wurde erstmals 1991 als Beratergremium vom früheren Staatsminister für Soziales, Dr. Hans Geisler, berufen. Ihre Empfehlungen dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), der obersten Landesgesundheitsbehörde im Freistaat Sachsen, als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit nach § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). […] So betont auch die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO), dass ihre Empfehlungen keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalten, sondern vielmehr die obersten Landesgesundheitsbehörden für die Formulierung öffentlicher Impfempfehlungen zuständig sind.“ 

Quelle: Sächsische Impfkommission (SIKO), Stand: 08.11.2023 [3]

Literatur 

[1] Internetauftritt des Robert Koch-Instituts. Antworten auf häufig gestellte Fragen. RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Viren). Stand: 18.9.2023, www.rki.de/SharedDocs/FAQ/RSV/FAQ_Liste_gesamt.html

[2] Keppler S. Fachgesellschaften empfehlen Schutzimpfung gegen RS-Virus. DAZ.online 02.11.2023, www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/11/02/schutzimpfung-gegen-rs-virus-empfohlen

[3] Internetauftritt der Sächsische Impfkommission (SIKO). 7. SIKO Positionspapier: RSV-Impfung. Stand 1. November 2023, www.slaek.de/de/patient/gesundheitsinformationen/impfen/siko-m1.php

[4] Fachinformation von Pfizer zu Abrysvo® Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung. Stand August 2023, www.fachinfo.de/


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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