Gemeinsamer Bundesausschuss

STIKO-Empfehlung zu Pneumokokken-Impfung nun in Schutzimpfungs-Richtlinie

Kürzlich empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Pneumokokken-Impfung bei ab 60-Jährigen und ab 18-Jährigen mit Risikofaktoren und beruflicher Indikation, nur noch den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff einzusetzen. Diese Empfehlung wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen, sodass künftig die Erstattung über die gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist.

STIKO-Empfehlung zu Pneumokokken-Impfung nun in Schutzimpfungs-Richtlinie

Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach Ende September 2023 eine neue Empfehlung bezüglich der Pneumokokken-Impfung bei ab 60-Jährigen und ab 18-Jährigen mit Risikofaktoren bzw. beruflicher Indikation aus. In diesem Zusammenhang bewerteten die Experten den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20; Apexxnar®) als überlegen gegenüber den bis dato eingesetzten Impfstoffen, dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23; Pneumovax 23®) und dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13; Prevenar 13®).

Am 16. November 2023 gab nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, die von der STIKO empfohlenen Änderungen in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu implementieren. Demnach haben künftig folgende Personen einen Anspruch auf eine Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff:

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen sowie
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch).

Dieser Beschluss des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie tritt in Kraft bei rechtlicher Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Damit eine Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden kann, muss sie von der STIKO empfohlen worden sein. Spätestens zwei Monate nachdem eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht wurde, setzt der Gemeinsame Bundesausschuss auf deren Grundlage Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV (Voraus­setzungen, Art und Umfang der Leistungen) in der Schutz­impfungs-Richtlinie fest.

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein)