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In einem Video erklärte kürzlich der GKV-Spitzenverband, warum aus seiner Sicht beim Apothekenhonorar kein Handlungsbedarf besteht: Durch den wachsenden Hochpreiseranteil stiegen nämlich die Umsätze der Apotheken kontinuierlich. Apotheker*innen hätten also keinen Grund zur Klage. Apothekerin Antonie Hansen, auch bekannt als „die_offizinqueen“, hat nun ihrerseits ein Video produziert, in dem sie erklärt, warum das so nicht unbedingt stimmt.
Immer mehr Hochpreiser, dadurch immer mehr Umsatz, also kein Grund zum Jammern. So schätzt einem kürzlich veröffentlichten Erklärvideo zufolge der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die wirtschaftliche Situation der Apotheken ein. Offenbar animiert von den Protesten stellten Kassenvertreter klar, dass sie beim Apothekenhonorar keinen Handlungsbedarf sehen – wegen der Drei-Prozent-Marge. Außerdem habe es bereits Erhöhungen in der Apothekenvergütung gegeben, etwa bei der Dokumentationsgebühr oder der Vergütung von Notdiensten: „Für zusätzliche Honorarsteigerungen an die Apotheken sehen wir keinen sachlichen Grund“, hieß es.
Dass die Kosten, die der dreiprozentige „kaufmännische Aufschlag“ abdecken soll, mit höherpreisigen Arzneimitteln auch steigen – Stichworte sind hier unter anderem Lager- und Retaxrisiko sowie Kosten für die Vorfinanzierung – wird allerdings an keiner Stelle erwähnt.
Das ärgert Apothekerin Antonie Hansen, auch bekannt als „die_offizinqueen“, deswegen hat sie selbst ein Erklärvideo erstellt.
Gegenüber der DAZ erklärt sie: „Es ist mir ein Ärgernis, wenn der GKV-Spitzenverband ein Video im Internet präsentiert, in dem pauschal von erhöhten Umsätzen der Apotheken durch teure Medikamente die Rede ist. Das täuscht arg über die Realität hinweg, denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn!“
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In Alltag seien Hochpreiser stets eine besondere Herausforderung, so die Apothekerin weiter. Sowohl bei der Bestellung des Arzneimittels als auch beim Wareneingang und der Arzneimittelabgabe an den Patienten schauten hier jeweils drei Apothekenmitarbeiter über die einzelnen Vorgänge. „Wir dokumentieren hier zusätzlich zur eigenen Sicherheit, ob auf dem Rezept alle Formalitäten erfüllt sind.“ Es gelte das „Sechs-Augen-Prinzip“, nicht zuletzt, weil diese Medikamente durchaus einen Wert eines Mittelklassewagens hätten. Das sei keine Pflicht, nehme aber den Mitarbeitern die Angst vor Fehlern. Die Anspannung im Team bleibe dennoch erhalten. Trotz aller Obacht, komme es trotzdem zur Retaxierung. Bei Hochpreisern sei das besonders fatal, denn diese Kosten hole man so schnell nicht wieder hinein. Insbesondere, und diese Information fehle natürlich gänzlich in dem Video der GKV, reiche die Honorierung der niedrigpreisigen Arzneimittel nicht, um die steigenden Kosten wie Personal, Strom, Miete etc. zu decken. Im Gegenteil, so Hansen: „Aktuell zahlen wir hier noch drauf. Meine Videos sollen der Bevölkerung zeigen, wie es in den Apotheken wirklich aussieht.“
ALBVVG soll Abhilfe schaffen, aber ...
Zwar wurden mit dem ALBVVG die Möglichkeiten auf Null zu retaxieren eingeschränkt, ganz vom Eis ist die Kuh aber nicht, weil per Gesetz nur bestimmte Konstellationen ausgeschlossen sind. Die Kassen haben aber in den letzten Jahren eine unglaubliche Kreativität an den Tag gelegt, wenn es darum ging, Rezepte nicht zu vergüten.
1 Kommentar
Davon brauchen wir mehr!
von Christian Fehske am 30.11.2023 um 21:18 Uhr
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