Warten auf das Pflegestudiumstärkungsgesetz

„Dringlichkeitsliste“ wirkt noch nicht

Anfang November hatte das BfArM seine aktualisierte Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel veröffentlicht. Sie werde „voraussichtlich“ ab dem 1. Dezember gelten, hieß es zu diesem Zeitpunkt. Doch geknüpft ist die Liste an Regelungen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – und das ist noch nicht in Kraft getreten, sodass die Liste bislang noch nicht für Apotheken relevant ist. Erst wenn das Gesetz gilt, eröffnen sich für Apotheken neue Austauschmöglichkeiten für die dort gelisteten Arzneimittel. Einen Engpasszuschlag gibt es in diesen Fällen aber nicht, nicht einmal 50 Cent.