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ABDA fühlt sich beim Thema Verfügbarkeitsabfrage missverstanden
Die ABDA fühlt sich missverstanden: In einer heute veröffentlichten Klarstellung widerspricht sie „medialer Berichterstattung“, die nahelege, die Standesvertretung unterstütze eine „direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken“ per E-Rezept-App. Ihre Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz, aus der auch DAZ.online zitiert hatte, sei „missinterpretiert" worden. Doch letztlich bleiben weiterhin viele Fragen unbeantwortet. Auch nach der heutigen „Klarstellung“ der ABDA.
Berlin – 27.05.2020, 11:20 Uhr

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ABDA fühlt sich beim Thema Verfügbarkeitsabfrage missverstanden
Die ABDA fühlt sich missverstanden: In einer heute veröffentlichten Klarstellung widerspricht sie „medialer Berichterstattung“, die nahelege, die Standesvertretung unterstütze eine „direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken“ per E-Rezept-App. Ihre Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz, aus der auch DAZ.online zitiert hatte, sei „missinterpretiert" worden. Doch letztlich bleiben weiterhin viele Fragen unbeantwortet. Auch nach der heutigen „Klarstellung“ der ABDA.
ABDA fühlt sich beim Thema Verfügbarkeitsabfrage missverstanden
Die ABDA fühlt sich missverstanden: In einer heute veröffentlichten Klarstellung widerspricht sie „medialer Berichterstattung“, die nahelege, die Standesvertretung unterstütze eine „direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken“ per E-Rezept-App. Ihre Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz, aus der auch DAZ.online zitiert hatte, sei „missinterpretiert" worden. Doch letztlich bleiben weiterhin viele Fragen unbeantwortet. Auch nach der heutigen „Klarstellung“ der ABDA.
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