Wer benötigt eine Tollwut-Postexpositionsprophylaxe (PEP)?
Eine PEP ist angezeigt, wenn Personen so in Kontakt mit tollwütigen oder tollwut-verdächtigen Tieren gekommen sind, dass eine Übertragung des Tollwutvirus möglich war. Dazu zählt etwa, wenn das Tier an nicht-intakter Haut (Kratzer, Hautabschürfungen) geleckt oder geknabbert hat sowie wenn das Tier gebissen oder gekratzt hat oder Wunden bzw. Schleimhäute mit Tierspeichel in Kontakt gekommen sind. Wurde das Tier jedoch lediglich mit intakter Haut berührt, ist keine PEP erforderlich.
In Deutschland sind Fledermäuse das einzige Reservoir von Tollwutviren, sodass nur nach Fledermauskontakt, nach Kontakt mit auffälligen Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen), deren Herkunft und Impfstatus unbekannt ist bzw. mit Tieren, die aus Tollwut-Endemiegebieten mitgebracht wurden oder nach Kontakt zu Tieren in Tollwut-Endemiegebieten eine PEP-Indikation besteht.
Die PEP besteht je nach Impfstatus und Grad der Exposition aus insgesamt zwei bis drei Impfdosen, ggf. kombiniert mit Tollwut-Immunglobulin.
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