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ABDA-Brandbrief ans Bundesgesundheitsministerium
Datenqualität, Freitextfelder, Retax – wo es beim E-Rezept hapert
Die ABDA betont zwar immer wieder, dass die Apotheken bereit fürs E-Rezept sind, zuletzt hat sie aber auch auf Anlaufschwierigkeiten hingewiesen. Nun zeigt Claudia Korf, ABDA-Geschäftsführerin Ökonomie, der Chefin der BMG-Digitalisierungsabteilung in einem Brief auf, wo für die Apotheken die höchsten Hürden für eine erfolgreiche E-Rezept-Einführung liegen. Lösungsvorschläge hat sie ebenfalls parat.
Im kommenden Jahr soll das E-Rezept für die allermeisten Arzneimittel Pflicht werden. Das betont das Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer wieder. Schon jetzt steht im Gesetz (§ 360 SGB V), dass seit dem 1. Januar 2022 Vertrags(zahn)ärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen haben und Apotheken verpflichtet sind, diese E-Rezepte zu bedienen. Mit dem Digitalgesetz soll dieses Datum nur mit Blick auf die Apotheken gestrichen werden – denn diese sind bekanntlich längst „E-Rezept-ready“. Aber das allein reicht nicht für einen reibungslosen Ablauf von Ausstellung bis Abrechnung. Jüngst hat auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in der „Apotheken Umschau“ darauf hingewiesen, dass es noch Anlaufschwierigkeiten beim E-Rezept gebe.
Nun hat ABDA-Geschäftsführerin Claudia Korf, zuständig für den Geschäftsbereich Ökonomie, der Chefin BMG-Abteilung Digitalisierung und Innovation, Susanne Ozegowski, einen Brief geschrieben. In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, macht Korf deutlich: Obwohl sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) unermüdlich bemüht und Probleme thematisiert habe, gebe es noch immer solche, die nicht abschließend gelöst seien. Sodann zeigt sie die wesentlichen Hürden auf.
Datenqualität: Mehr Mitsprache gefordert
Zum einen lasse bei vielen Verordnungen die Datenqualität zu wünschen übrig. Ursächlich hierfür sind unter anderem die sogenannten FHIR-Verordnungsprofile, die im Zusammenspiel mit den technischen Anlagen des Bundesmantelvertrags für die Ärzte zu viel Interpretationsspielraum ließen. Der DAV habe bereits darum gebeten, in den Verhandlungen zur technischen Ausgestaltung der E-Verordnung mindestens ins Benehmen gesetzt zu werden. Schließlich sind die Verordnungen in den Apotheken Grundlage allen Handelns. „Dass die Apothekerschaft hier kein Mitspracherecht besitzt und trotz konstruktiver Vorschläge nicht ausreichend gehört wird, ist inakzeptabel“, betont Korf. Diese Unzulänglichkeiten erschwerten auch die Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen. Korf bittet daher erneut, den DAV in die entsprechenden Verhandlungen einzubinden.
Kritische Freitextfelder
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der ABDA sind die Freitextfelder der E-Rezepte, die z. B. für die Berufsbezeichnung oder Dosierangaben genutzt werden können. Schließlich geht es bei der Digitalisierung darum, Daten so zu strukturieren, dass sie automatisiert verarbeitet werden können. Freitextfelder laden hingegen ein, willkürlich genutzt zu werden. „Bemühungen unsererseits, hier Anpassungen zu erwirken, werden leider weitestgehend ignoriert“, schreibt die ABDA-Geschäftsführerin. Ihr Lösungsvorschlag: Die Nutzung von Freitextfeldern sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Die Nutzung strukturierter Daten müsse verpflichtend sein, wo immer dies möglich ist. Auf jeden Fall sollte Apotheker*innen, die Freitextverordnungen beliefern, mehr Spielraum bei der Abgabe ermöglicht und die Retaxationsmöglichkeiten der Kostenträger deutlich eingeschränkt werden.
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Generell weist Korf darauf hin, dass das E-Rezept der Kostenträgerseite neue Möglichkeiten für Retaxationen bietet – insbesondere, da es sich um einen neuen Prozess mit hoher technischer Detailkomplexität handele. Aktuell stünden Apotheken weitestgehend schutzlos vor dieser Situation. Unbefriedigend sei vor allem der Umstand, dass Kassen auch nach Jahren noch Retaxationen aussprechen könnten. Dies berge die Gefahr, dass Fehler nicht gemeldet werden, um später damit Kosten drücken zu können. Um diese unverhältnismäßige Gefahr für die Apotheken abzumildern, wäre eine maximale Frist zur Retaxation von einem Monat ein probates Mittel, schlägt Korf vor.
Mehr Rechtssicherheit!
Als weiteres Problem nennt die ABDA-Geschäftsführerin eine mangelnde Rechtssicherheit. Die Transformation hin zu digitalen Prozessen sei nur dann möglich, wenn gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend modernisiert würden. Doch das klappt nicht immer. Zwar bemühe sich das BMG, fortlaufend die Grundlagen für Digitalisierung im Sozialgesetzbuch V festzuschreiben, vergesse dabei aber regelmäßig, dass auch Verordnungen und Gesetze der Versorgungsprozesse angepasst werden müssten. Digitalisierung, so Korf, dürfe nicht nur von der Selbstverwaltung und den Leistungserbringern gefordert werden, sondern muss auch im BMG über die Digitalisierungsabteilung hinaus Kernthema sein. Es müsse beim E-Rezept klare Vorgaben geben, welche Produkte Leistungserbringer elektronisch verordnen dürfen, welche formalen Anforderungen dabei gelten und welche Prüfpflichten sich daraus für Apotheker*innen ergeben.
Visualisierung von Verordnungen
Hilfreich für die Kommunikation wäre des Weiteren eine einheitliche Visualisierungsmöglichkeit für E-Rezepte. Der DAV habe dazu bereits den Vorschlag für ein zentrales, verbindliches Stylesheet gemacht. Auf Fachebene finde diese Idee viele Anhänger, so Korf, insbesondere dort, wo Menschen zum E-Rezept korrespondieren müssen. Derzeit seien alle „Anwender“ auf die Visualisierung in ihren jeweiligen Softwaresystemen, bis hin zur E-Rezept-App, angewiesen. Dies erschwere vor allem die Kommunikation bei Rückfragen, Klärfällen, Erstattungsanträgen und in Retaxationsangelegenheiten. Die ABDA wünscht sich auch hier gesetzliche Vorgaben.
Referenzvalidator verbindlich einsetzen
Ein weiterer Punkt ist der Referenzvalidator – ein Tool, das beim E-Rezept prüfen soll, ob der erzeugte Datensatz korrekt ist. Er biete einen Mehrwert, der von allen Seiten anerkannt werde, so Korf. Aber: „Bedauerlicherweise konnte ein verbindlicher Einsatz des Referenzvalidators an allen zentralen Punkten des E-Rezeptes nicht erreicht werden.“ Als absolut zwingend notwendig sieht die ABDA nach wie vor den Einsatz am E-Rezept-Fachdienst an. Hier komme ein alternativer Validator zum Einsatz, der keine hundertprozentige Ergebnisgleichheit zum Referenzvaldiator erreiche. „Leider kommt die Gematik hier nicht dem Beschluss nach, erstens das entsprechende Delta strukturiert zu identifizieren und dieses dann zweitens schnellstmöglich zu beseitigen.“ Auch hier soll das BMG nun nachhelfen.
Zuletzt führt Korf noch an, dass es mit der steigenden Zahl von E-Rezepten auch häufiger zu Ausfällen zentraler TI-Komponenten gebe. Aktuell betroffen seien oft die VSDM-Dienste, die für den Weg der Einlösung per Stecken der eGK nötig sind. Während in Arztpraxen schnell auf das Muster 16 als Ersatzverfahren ausgewichen werden könne, sei dies mit einem Patienten am HV-Tisch nicht ohne weiteres möglich. Hier fehle nach wie vor ein alternatives Ersatzverfahren. Es müsse auch einen technischen Support für Apotheken gebe, der sich an den Öffnungszeiten der Apotheken orientiere.
Abschließend schreibt Korf an Ozegowski: „Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Ausdruck unseres Interesses an einer rechtssicheren, zeitnahen und nutzerorientierten bundesweiten Einführung des E-Rezeptes. Wir vertrauen darauf, dass diese Anliegen ebenfalls in Ihrem Interesse liegen und unsere Vorschläge Widerhall finden“.
12 Kommentare
E Rezepte
von Helga Amann am 21.12.2023 um 19:26 Uhr
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AW: E Rezepte
von Elke Steinmeyer am 21.12.2023 um 22:18 Uhr
Kaisers neue Kleider 2.0
von Hermann Balleis am 21.12.2023 um 4:43 Uhr
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Geeeeeht , aber reden wir von Geld....
von Thomas B am 20.12.2023 um 9:27 Uhr
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e-rezept
von ratatosk am 20.12.2023 um 8:28 Uhr
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Freitext Verordnungen
von Andreas Grünebaum am 19.12.2023 um 21:26 Uhr
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AW: Freitext Verordnungen
von Luisa janssen am 20.12.2023 um 7:50 Uhr
E-Rezept - NEIN - wir sind NICHT bereit
von Martin Straulino am 19.12.2023 um 19:41 Uhr
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E-Rezept
von Dr. Radman am 19.12.2023 um 19:39 Uhr
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AW: E-Rezept
von STEPHAN gARRECHT am 21.12.2023 um 18:29 Uhr
Wow!
von Eimer Langsdorf am 19.12.2023 um 19:24 Uhr
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von Luisa Janssen am 19.12.2023 um 19:23 Uhr
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