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Vorläufige Analyse der ABDA zu den Eckpunkten
„Unter dieser Reform würden alle Apotheken leiden“
Nachdem am vergangenen Mittwoch die Eckpunkte von Karl Lauterbachs Apothekenreform bekannt wurden, hat sich am heutigen Freitagvormittag der ABDA-Gesamtvorstand damit beschäftigt und schlägt nun einen deutlichen schärferen Ton an als in einer ersten Stellungnahme. Man sei „gleichermaßen erschüttert und verärgert“. Eine erste Analyse wurde an alle Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages geschickt.
Nachdem bereits einige Landesapothekerverbände und -kammern ihren Unmut über die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums für eine Apothekenreform kundgetan haben, legt nun die ABDA nach – der Gesamtvorstand, in dem alle 34 Landesorganisationen vertreten sind, hat sich am heutigen Freitagvormittag mit den Plänen beschäftigt. Im Gegensatz zu einem ersten Statement, wo noch von ersten Kompromisslinien bei der wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken die Rede war, die FAZ titelte in der Folge sogar, dass die Apothekerschaft sich für Lauterbachs Reformen öffne, übt die Standesvertretung nun deutliche Kritik.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt dazu: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versucht wieder eine Mogelpackung zu verkaufen. Nach außen präsentiert er die Pläne als Segen für kleine Landapotheken. Schaut man sich die Vorschläge genauer an, wird klar, dass unter dieser sogenannten Reform alle Apotheken leiden würden – sowohl die Land- als auch die Stadtapotheken. Die Apotheken brauchen eine sofort wirksame, wirtschaftliche Stärkung, sonst wird die wohnortnahe Versorgung im kommenden Jahr weiter ausdünnen. Unsere Patientinnen und Patienten würden schlechter versorgt werden, weil das Ministerium in seinen Eckpunkten Qualitätseinbußen und Honorarkürzungen in Apotheken vorsieht.“
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Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, warnte insbesondere vor den finanziellen Auswirkungen der Lauterbach’schen Pläne: „Bis auf eine vage Zusage in Sachen Notdienstpauschale enthält das BMG-Papier keinerlei sofortige Hilfen für die Apotheken. Diese sind aber zwingend notwendig, denn auch die Apotheken leiden unter der Inflation und gestiegenen Kosten. Herr Lauterbach hat Inflations- und Kostenausgleiche in fast allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens vorgenommen. Nur die Apotheken sollen kein Recht darauf haben? Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht angepasst, zuletzt wurde es sogar gesenkt. Im gleichen Zeitraum sind die Inflation um 38 Prozent und unsere Kosten um 60 Prozent gestiegen. Alle vom BMG vorgeschlagenen Honorar-Maßnahmen sollen frühestens 2025, teilweise erst 2026 und 2027 greifen. Herr Lauterbach schiebt das Thema der chronischen Unterfinanzierung der Apotheken weiter an seine Nachfolger, nimmt sich somit weiterhin aus der Verantwortung und sieht dabei zu, wie die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt. Und die vom Ministerium vorgeschlagenen Pläne zur Umverteilung des Apothekenhonorars sind entgegen den Ausführungen im Eckpunktepapier finanziell nicht neutral, sondern eine weitere Kürzung der Vergütung. Höherpreisige Arzneimittel lassen sich dann noch schwerer vorfinanzieren und werden daher von den Apotheken nicht mehr vorrätig gehalten – unabhängig vom Standort der Apotheke. Für Patientinnen und Patienten, die auf solche Arzneimittel und die entsprechende Beratung angewiesen sind, würde die Versorgung deutlich verschlechtert.“
Benkert befürchtet Kündigungswelle aus Spargründen
Auch Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, zeigt sich besorgt: „Herr Lauterbach will es ermöglichen, dass teilweise keine Apothekerin oder Apotheker in der Apotheke präsent sein muss. Es gibt keine andere Berufsgruppe, die die pharmazeutische Expertise der Apothekerinnen und Apotheker ersetzen kann. Hinzukommen Haftungsfragen, die entstehen, wenn bei Beratungen keine approbierte Fachkraft zur Verfügung steht. Und schließlich befürchten wir, dass Apotheken, die unter wirtschaftlichem Druck stehen, vielen angestellten Apothekerinnen und Apothekern kündigen, um Geld zu sparen. Das Ergebnis wäre eine deutliche Verschlechterung der Versorgung unserer Bevölkerung.“
Erste Analyse an den Gesundheitsausschuss
Weiter heißt es, die ABDA habe eine erste, vorläufige Analyse der Eckpunkte an alle Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages gesendet. In den ersten Wochen des neuen Jahres seien zudem mehrere Gespräche mit den Abgeordneten geplant.
Der Fokus der ABDA wird nun vermutlich darauf liegen, positiv auf das Gesetzgebungsverfahren einzuwirken. Das beginnt offiziell mit dem Referentenentwurf. Da der aus dem Hause Lauterbach stammen wird, ist nicht zu erwarten, dass dort auf die Beschwerden der Apothekerschaft groß eingegangen wird. Die größten Chancen noch etwas zu bewegen, gibt es erst im parlamentarischen Verfahren.
5 Kommentare
Maßnahmen
von Gerhard Zibulak am 27.12.2023 um 23:57 Uhr
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von Martin Straulino am 23.12.2023 um 10:37 Uhr
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von Dr. Alfred Stuhler am 22.12.2023 um 19:47 Uhr
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von Rainer W. am 22.12.2023 um 16:57 Uhr
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von Anita Peter am 23.12.2023 um 6:24 Uhr
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