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Im neuen Jahr
Mindestlohn steigt, Minijobber dürfen mehr verdienen
Minijobs sind in Apotheken keine Seltenheit. Wenn ab dem ersten Januar der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro die Stunde steigt– das tarifliche Einstiegsgehalt einer PKA liegt übrigens nur 5 Cent darüber – wird auch die Grenze für die Minijobs angehoben. Wer auf dieser Basis in der Apotheke jobbt, darf künftig 538 Euro im Monat verdienen statt wie bisher 520 Euro.
Stuttgart – Erstellt am 27.12.2023, 11:15 Uhr

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