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Nach falschem „Rote-Hand-Brief“
DNA-Verunreinigungen in COVID-19-Impfstoffen? PEI erläutert die Prüfvorgaben
Anfang Dezember hatte der „Medizinische Behandlungsverbund“ Falschinformationen zu mutmaßlichen DNA-Kontaminationen von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen verbreitet – als Fax an Arztpraxen, welches ohne entsprechende Autorisierung das Rote-Hand-Symbol trug. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) stellte rasch klar, dass es sich um Falschinformationen handelt. Da aber viele Nachfragen kamen, legte das PEI nun nach und informiert ausführlich darüber, wie besagte Impfstoffe geprüft werden.
Es liest sich haarsträubend, was der „Medizinische Behandlungsverbund“ in seinem wie ein Rote-Hand-Brief aufgemachtem Schreiben postuliert. Untersuchungen hätten DNA-Kontaminationen oberhalb der Grenzwerte festgestellt, heißt es dort und es bestehe die „konkrete Gefahr, dass ‚therapeutische Transgene‘ aufgrund der Zellgängigkeit der Impfstoffkomponenten ins menschliche Genom übernommen werden“. In der Konsequenz ruft das Schreiben die Praxisteams dazu auf, die Impfstoffe vorerst nicht mehr einzusetzen und stattdessen Rückstellproben für eine Chargenprüfung zu bilden. Dass es sich hierbei um Falschinformationen handelte und kein solcher Handlungsbedarf bestehe, stellte das Paul-Ehrlich-Institut schnell klar.
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Dennoch, die Verunsicherung war groß und so erreichten das Institut darauffolgend zahlreiche Nachfragen aus medizinischen Fachkreisen. Als Reaktion darauf wurde am 22. Dezember ein vierseitiges Informationsschreiben veröffentlicht, das sich der Prüfmethodik für mRNA-basierte COVID-19-Impfstoffe widmet. Was hat es also mit den vermeintlichen DNA-Kontaminationen auf sich?
DNA-Restmenge unterhalb Grenzwert unschädlich
In dem Schreiben stellt das PEI klar, dass DNA bei der Impfstoffherstellung als Matrize (Template) zum Einsatz kommt, deren Sequenz dann in die gewünschte mRNA umgeschrieben werden. Die DNA werde anschließend mittels DNAse enzymatisch abgebaut und das Produkt aufgereinigt. Hierbei bliebe eine kleine Restmenge (zerkleinerter) DNA zurück, was unter einem in der Zulassung festgehaltenen Grenzwert unschädlich sei.
Die eingesetzte DNA-Matrize sei bakteriellen Ursprunges, mögliche Risikoaspekte, die von tierischer oder viraler DNA ausgehen, träfen hier nicht zu.
„Mögliche Risikoaspekte, die bei Rest-DNA aus Zellen tierischen Ursprungs entstehen könnten, sind eine potenzielle Tumorigenität durch Übertragung von Vorläufer-Onkogene (Proto-Onkogene) und eine potenzielle Infektiosität der DNA durch Übertragung vollständiger funktioneller viraler Gene.“
Berücksichtigt die Chargenfreigabe die DNA-Restmenge?
Auf Rest-DNA werde im Laufe des Herstellungsprozesses getestet. Teil der Testung zur Chargenfreigabe ist diese Prüfung hingegen nicht unmittelbar, da hier auf die in der Nutzen-Risiko-Bewertung im Rahmen des Zulassungsverfahren „als relevant identifizierten produktspezifischen Labor-Wirksamkeits- und -Sicherheitsparameter“ geprüft werde. Allerdings werde im Zuge der Chargenfreigabe auch die Herstellungsdokumentation überprüft – und in dieser sind die Ergebnisse der Testung auf Rest-DNA inklusive verwendete Prüfverfahren und Grenzwert vermerkt.
„Jede Wirkstoffcharge des Impfstoffprodukts Comirnaty wird auf DNA-Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls des Herstellers, das im Rahmen der amtlichen Chargenprüfung (OCABR) unabhängig behördlich geprüft wird. Für die staatliche Chargenfreigabe in Deutschland werden diese vom Hersteller mit festgelegter und validierter Methode erhobenen Untersuchungsdaten vom Paul-Ehrlich-Institut gegengeprüft, bevor eine staatliche Chargenfreigabe für Deutschland durch das Paul-Ehrlich-Institut erfolgt.“
Prüfung auf Rest-DNA muss richtig ausgeführt werden
Wie und nach welcher Vorschrift getestet werde, sei hierbei entscheidend. Um eine Testinterferenz durch Lipid-Nanopartikel auszuschließen, die im finalen Produkt vorliegen – im Wirkstoff hingegen nicht, ist der DNA-Restgehalt am Wirkstoff zu testen und nicht am Endprodukt. Weiterhin seien selbstverständlich auch abgelaufene, angebrochene oder unsachgemäß gelagerte Impfstoffvials ungeeignet zur Bestimmung der Rest-DNA. In zwei häufig zitierten Preprint-Publikationen, die einen erhöhten DNA-Gehalt in den Impfstoffen detektiert haben wollen, fehlten hingegen die Angaben, ob diese Bedingungen eingehalten wurden. Auch sei die Methodik nicht ausreichend nachvollziehbar. Ohne diese Angaben sei jedoch nicht sicher, ob die erzielten Messergebnisse verlässlich sind.
4 Kommentare
Glauben?
von Lisa am 29.12.2023 um 13:27 Uhr
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AW: Glauben
von FMH am 31.12.2023 um 8:30 Uhr
Absolutes Vertrauen in eine weisungsgebundene Behörde?
von Lisa am 29.12.2023 um 11:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Absolutes Vertrauen in eine
von DAZ-Redaktion am 29.12.2023 um 12:21 Uhr
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