Können E-Rezepte auch über andere Apps als die Gematik-App eingelöst werden?
Die direkte Zuweisung des E-Rezeptes an eine Apotheke mittels Token ist nur über die E-Rezept-App der Gematik möglich. Mit dem Digitalgesetz wird es den Krankenkassen aber ermöglicht, ihre ePA-App für den Empfang und den Zugriff auf E-Rezepte zu erweitern. Wichtig: E-Rezepte bzw. ihr Token dürfen nur innerhalb der Telematikinfrastruktur transportiert werden. Zulässig wird aber die Übermittlung des Tokens über von der Apotheke selbst betriebene Anwendungen (Apps) sein, wenn der Token dadurch nur bei der Hauptapotheke und den dazugehörigen Filialapotheken eingelöst werden kann (mit Inkrafttreten des Digitalgesetzes, neuer § 360 Abs. 16 Ziff. 3 SGB V). Nicht von Apotheken betriebene Anwendungen, sog. Drittanbieter-Apps, sollen nach dem neuen § 360 Abs. 16 Ziff. 4 SGB V den Token übermitteln dürfen, wenn sie dem Stand der Technik gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Schutzbedarf der Daten entsprechen, wenn in ihnen keine Apotheken oder Gruppen von Apotheken bevorzugt werden und ein von der Gematik bereitgestellter Verzeichnisdienst und deren normierte Schnittstellen für eine diskriminierungsfreie Anbindung genutzt werden. Hierfür ist auch ein Zertifizierungsverfahren für Drittanbieter-Apps bei der Gematik vorgesehen.
Können Teststreifen für Blutzucker auf E-Rezept verordnet werden?
Nein, die Verordnung von Teststreifen ist erst für 2026 vorgesehen. Allerdings ist rein technisch eine Verordnung über das Freitextfeld möglich, die auch genutzt wird. Diese Rezepte können aber laut DAV nicht abgerechnet werden. Apotheken sind angehalten, in diesen Fällen ein Muster 16 anzufordern.
Was passiert bei TI-Ausfall oder anderen technischen Problemen?
In solchen Fällen bleibt nur, die Patient*innen zu vertrösten oder beim Arzt alternativ ein Muster 16 anzufordern. Der Ausdruck des E-Rezepts ist kein Dokument. Auf dieser Basis darf das E-Rezept nicht beliefert werden.
Und wenn das Internet komplett ausfällt?
Sollte das Internet, bspw. wegen einer Störung beim Provider, nicht mehr zu erreichen sein, kann in aller Regel unter Verwendung von Mobilfunkstandards eine Verbindung ins Internet hergestellt werden. So bieten etwa die meisten Smartphones inzwischen die Möglichkeit an, einen mobilen WLAN-Hotspot bereitzustellen. Allerdings: Im Fall eines Internet-Ausfalls sind nicht nur E-Rezepte betroffen, sondern auch weitere digitale Services wie etwa bargeldloses Bezahlen und die Anbindung an (Vorbestell-)Plattformen. Konkrete Lösungen für dieses allgemeine Problem bieten die Warenwirtschaftshersteller an.
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