G-BA-Beschluss zu Medizinalcannabis

Cannabis-Fachverbände: Genehmigungsvorbehalt ganz abschaffen!

Berlin - 03.01.2024, 16:45 Uhr

Der Zugang zu Medizinalcannabis soll einfacher werden – doch selbst ein gelockerter Genehmigungsvorbehalt bietet Konfliktpotenzial. (Foto: Sherry Young / AdobeStock)

Der Zugang zu Medizinalcannabis soll einfacher werden – doch selbst ein gelockerter Genehmigungsvorbehalt bietet Konfliktpotenzial. (Foto: Sherry Young / AdobeStock)


Medizinisches Cannabis soll künftig einfacher für Patient:innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat den G-BA im vergangenen Sommer mit dem Engpassgesetz beauftragt, festzulegen, unter welchen fachlichen Voraussetzungen es künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Acht Cannabis-Fachverbände fordern nun, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich zu streichen.

Bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten bedarf es in der Regel einer Genehmigung der Krankenkasse. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Kasse die Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. 

Das Nähere rund um die seit März 2017 mögliche Verordnung von Medizinalcannabis auf GKV-Kosten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst im vergangenen Jahr geregelt. Doch im vergangenen Sommer legte der Gesetzgeber nochmal nach, um die Versorgung der Patient:innen weiter zu vereinfachen: Mit dem Arzneimittellieferengpass- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) hat er die Genehmigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt. Ist eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich, beträgt sie vier Wochen.

Überdies wurde der G-BA beauftragt, bis zum 1. Oktober 2023 in seiner Arzneimittel-Richtlinie „das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt (…) entfällt“ zu regeln. Es hat ein bisschen länger gedauert – doch Anfang November vergangenen Jahres legte der G-BA einen Beschlussvorschlag vor. Hierin sind für vier Leitindikationen (z. B. Neurologische/Psychiatirische oder Onkologische Erkrankungen) verschiedene Facharztgruppen sowie Zusatzweiterbildungen aufgeführt. Wer diese Qualifikation aufweisen kann, soll künftig auch ohne Kassen-Genehmigung Medizinalcannabis verordnen dürfen.

Anfang November startete auch das Stellungnahmeverfahren, das mittlerweile beendet ist. Acht verschiedene Fachverbände aus der Cannabisbranche, darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), hatten sich zu diesem Anlass in bereits bewährter Manier zusammengetan. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, Patienten den Zugang zu Medizinalcannabis zu erleichtern. 

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von diesem Mittwoch weisen sie darauf hin, dass für 30 bis 40 Prozent der ausgestellten Rezepte eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werde. Ohnehin sei der hohe bürokratische Aufwand für Ärzt:innen und Patient:innen oft abschreckend. Viele Patient:innen zögen deshalb die illegale Beschaffung vor. Eine flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis sei derzeit aufgrund der bürokratischen Hürden nicht möglich.

Auch Allgemeinmediziner:innen einbeziehen!

Daher befürworten die Verbände ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erleichtert. Besonders wichtig sei dabei aus fachlicher Sicht, den vorgeschlagenen Facharztkreis auf die Fachgebiete zu erweitern, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt hat. 

Zudem müssten insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts berücksichtigt werden. Als zweitgrößte Verordnergruppe stellten sie nämlich einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicher.

Aber eigentlich wollen die Fachverbände es noch viel einfacher: Um wirklich eine flächendeckende Versorgung von Patien:innen sicherzustellen, fordern sie eine vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen.


Deutsche Apotheker Zeitung
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