BMG-Bekanntmachung

Letzter Anschub für Paxlovid-Vorräte des Bundes

Berlin - 05.01.2024, 14:45 Uhr

Wie viel Paxlovid aus Bundesbeständen muss am Ende wohl vernichtet werden? (Foto: imago images / Levine-Roberts

Wie viel Paxlovid aus Bundesbeständen muss am Ende wohl vernichtet werden? (Foto: imago images / Levine-Roberts


Noch bis Ende Februar 2024 dürfen Apotheken vom Bund beschaffte und vor dem Verfall stehende Paxlovid-Packungen abgeben. Für Hausärzte und Pflegeeinrichtungen wurde das Dispensierrecht um zwei Monate verlängert. Zugleich wird Hersteller Pfizer das antivirale Mittel ab 15. Januar 2024 auch regulär in den Vertrieb bringen.

Vor zwei Jahren hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Million Packungen Paxlovid beschafft. Das antivirale Mittel soll bei COVID-19-Patient*innen eingesetzt werden, bei denen keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr nötig ist, die aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben. Doch bis jetzt sind laut BMG nur rund 560.000 Therapieeinheiten an die Apotheken ausgeliefert worden, circa 12.500 seien als Spende abgegeben worden. Damit sind also noch mehr als 400.000 Packungen auf Lager – haltbar bis Ende Januar bzw. Ende Februar dieses Jahres. 

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Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) immer wieder mit Verve dafür geworben, das Mittel zu verordnen. Er ermöglicht zudem Hausärzten und -ärztinnen sowie Pflegeeinrichtungen, es selbst begrenzt zu bevorraten und an Patient*innen abzugeben. Die Mediziner*innen erhielten dafür sogar bis vergangene Ostern eine Vergütung. 

Ende Dezember 2023 lief mit der „Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19“ das Dispensierrecht für Ärzte aus – doch das BMG sorgte kurz vor Weihnachten noch über eine Bekanntmachung für eine Fortführung dieser Sonderregeln in modifizierter Form.

Keine Mengenbeschränkungen für Hausärzte

Bis Ende Februar dürfen die Bundesbestände weiter abgegeben werden. Nicht nur von Apotheken, sondern auch von Hausärztinnen und Hausärzten sowie stationären Pflegeeinrichtungen. Diese dürfen das Mittel seit 1. Januar 2024 sogar ohne Mengenbeschränkung beziehen und vorrätig halten. Der Bezug ist für sie bis zum 15. Februar möglich. Apotheken können weiterhin bis zu 20 Therapieeinheiten bevorraten, Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken 50. 

Wie viele Packungen in diesen zwei Monaten noch unter die COVID-19-Patient*innen kommen, wird sich zeigen. Laut Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, hat die Nachfrage und Verordnung des antiviralen Mittels zuletzt spürbar angezogen. Ob eine Verwendung über Ende Februar hinaus möglich ist, wird derzeit laut einem BMG-Sprecher geprüft. Derweil sind Apotheken gefordert, unverbrauchte Packungen, die das letzte Verfalldatum überschritten hat, in Quarantäne zu lagern.

Ab dem 15. Januar 2024 wird Paxlovid aber auch von Hersteller Pfizer über den üblichen Vertriebsweg in den Verkehr gebracht. Damit werden sich für die Kassen zwar die Kosten für das Großhandels- und Apothekenhonorar auf die üblichen Aufschläge verringern – derzeit liegen diese pro Packung bei insgesamt 59,50 Euro – dafür ist dann aber auch der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers fällig, für den bis dato der Staat aufgekommen war.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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