Berufsbezeichnung, Stapelsignatur etc.

Fehlerhafte E-Rezepte: DAV schreibt Brief an KBV

Berlin - 10.01.2024, 12:45 Uhr

Es gibt noch einige Probleme mit dem E-Rezept. (Foto ABDA)

Es gibt noch einige Probleme mit dem E-Rezept. (Foto ABDA)


Der Deutsche Apothekerverband hat sich wegen fehlerhaft ausgestellter E-Rezepte an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt. Es geht unter anderem um das händische Eintragen der Berufsbezeichnungen.

Das E-Rezept führte Anfang des Jahres zu vielen Problemen in den Arztpraxen. Laut einer Blitzumfrage des Ärztenachrichtendienstes klagten drei Viertel der Teilnehmer über Schwierigkeiten. Bei einer Umfrage des Apothekenverbands Nordrhein kam heraus, dass jedes fünfte vorgelegte Rezept fehlerhaft war. Als häufigste Ursache wurde das fehlerhafte Ausstellen in den Arztpraxen genannt.

Jetzt hat sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Schreiben, das der DAZ vorliegt, an den Bundesvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, gewandt. Eine Kopie wurde auch an das Bundesgesundheitsministerium verschickt. Das darin skizzierte Problem: Mit dem Übergang in den Regelbetrieb des E-Rezepts „offenbaren sich vereinzelt noch Umsetzungshürden, die im Rahmen der ärztlichen Verordnung zu einem enormen Verwaltungsaufwand und einer Retaxationsgefahr auf Apothekenseite führen können“.

Vier Punkte werden dabei hervorgehoben:

  • Fehler durch das händische Eintragen der Berufsbezeichnung
  • Folgen der Stapelsignatur-Nutzung in der Arztpraxis für die Versicherten und die Apotheken
  • Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung von E-Rezepten im Rahmen der Heimversorgung
  • Aushändigung eines Tokenausdrucks in Papierform

Gassen wird gebeten, seine „direkten Einflussmöglichkeiten, die Ihnen vom Gesetzgeber eingeräumt wurden“, zu nutzen, „um die von uns benannten Problemkreise einer praxistauglichen Lösung zuzuführen“.

Konkret heißt es zu den händischen Eintragungen der Berufsbezeichnungen, dass diese in den Apotheken „regelmäßig zu weiteren Nachprüfungen der Verordnung und/oder Nachfragen bei der verordneten Person“ führen würden. Darüber hinaus gebe es eine große Unsicherheit, „ob fehlerbehaftete Angaben zu Berufsbezeichnungen bei Apotheken Retaxverfahren nach sich ziehen“.

Der DAV-Vorstand bittet Gassen darauf hinzuwirken, dass die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) „eine Umstellung von einem Freitextfeld zu einem Auswahlfeld mit hinterlegten einheitlichen Berufs- und Facharztbezeichnungen“ vornehmen.

Stapelsignatur zu spät

Wegen der Möglichkeit der Stapelsignatur seien einige E-Rezepte nicht abrufbar, da diese – beispielsweise direkt nach dem Arztbesuch – noch nicht unterschrieben seien. Der DAV regt hier die schnellstmögliche und flächendeckende „Implementierung der Komfortsignatur“ an, die von den PVS-Anbietern zeitnah bereitgestellt und von der KBV aktiv beworben werden soll.

Heimversorgung? Einfach wieder Muster-16-Rezept

Bezüglich der Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung von E-Rezepten in der Heimversorgung schlägt der DAV vor – sollte es in der jeweiligen Pflegeeinrichtung keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur geben – bei den Muster-16-Formularen zu bleiben. „Erfolgt die Verordnung aus der Arztpraxis heraus, kann und sollte der Tokenausdruck genutzt werden, um die Versorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit E-Rezepten in Ermangelung anderer Einlösewege sicherzustellen.“

Anspruch auf Tokenausdruck

Zum Schluss weist der DAV noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten vom Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird, das E-Rezept als Token auf Papier auszudrucken. Den DAV hätten allerdings Anfragen erreicht, laut derer diese Möglichkeit in den Arztpraxen verweigert wurde. Gassen wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, die Mitglieder der KBV auf diesen gesetzlichen Anspruch der Patienten hinzuweisen.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Rechtsstaat noch gegeben ?

von ratatosk am 11.01.2024 um 15:54 Uhr

Wenn Probleme in Arztpraxen, warum dann immer Haftung in Apotheken ? Überall sonst gilt ja wohl auch Verursacherprinzip.
In D ist es aber für alle anderen bequemer einfach alles auf die Apotheken abzuwälzen. Hier wird das Rechtsempfinden bewußt verletzt, man braucht sich nicht zu wundern, wenn dieses Schaden nimmt.
Jedes kompetente Ministerium , den Karl lassen wir einfach mal wegen Aussichtslosigkeit außen vor, würde z.B bei diesen Problem dafür sorgen, daß dieser ganze Retaxirrsinn, für vom Ministerium zu verantwortetes Chaos per Verordnung ausgesetzt wird. Da dies nicht geschieht, will man die unseriösen Praktiken offensichtlich unterstützen.
Selbstverständlich ist klar, daß die Praxen diese Fehler nicht einfach absichtlich machen, sondern das ganze Prozedere ist einfach von Grund aus marode aufgesetzt.

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fehlerhafte Berufsbezeichnung

von Dr. Klaus Wallis am 11.01.2024 um 9:28 Uhr

Eine Signatur sollte doch wohl sicherstellen, dass es sich um eine/n Arzt/Ärztin handelt. Dass wir jetzt Retaxierungen fürchten müssen weil irgendeine zusätzliche Eintragung fehlen könnte zeigt wie absurd schikanös das System arbeitet

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Rezepturverordnung

von JB am 10.01.2024 um 19:48 Uhr

Hat irgendjemand schon eine korrekte Rezepturverordnung erhalten? Bei uns gehen nur Freitextverordnungen ein, die nicht als Rezeptur übernommen werden können. Wir rufen bei den Ärzten an, diese teilen uns mit, es gäbe keinen Button Rezepturverordnung. Habe mir das bei der Ärztin heute im Haus angeschaut und dort wirklich keine Möglichkeit für Rezepturen gefunden.
Ist das systemabhängig, oder vielleicht so von den KK gewollt? Nur noch auf Privatrezept?
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Wie kann man als Apotheke den Ärzten helfen?

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!!!

von Dr. Radman am 10.01.2024 um 14:13 Uhr

Ich hätte noch Textverordnungen hinzugefügt! Bitte nur PZN Verordnungen außer Rezepturen. Danke.

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