Der DAV-Vorstand bittet Gassen darauf hinzuwirken, dass die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) „eine Umstellung von einem Freitextfeld zu einem Auswahlfeld mit hinterlegten einheitlichen Berufs- und Facharztbezeichnungen“ vornehmen.
Stapelsignatur zu spät
Wegen der Möglichkeit der Stapelsignatur seien einige E-Rezepte nicht abrufbar, da diese – beispielsweise direkt nach dem Arztbesuch – noch nicht unterschrieben seien. Der DAV regt hier die schnellstmögliche und flächendeckende „Implementierung der Komfortsignatur“ an, die von den PVS-Anbietern zeitnah bereitgestellt und von der KBV aktiv beworben werden soll.
Heimversorgung? Einfach wieder Muster-16-Rezept
Bezüglich der Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung von E-Rezepten in der Heimversorgung schlägt der DAV vor – sollte es in der jeweiligen Pflegeeinrichtung keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur geben – bei den Muster-16-Formularen zu bleiben. „Erfolgt die Verordnung aus der Arztpraxis heraus, kann und sollte der Tokenausdruck genutzt werden, um die Versorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit E-Rezepten in Ermangelung anderer Einlösewege sicherzustellen.“
Anspruch auf Tokenausdruck
Zum Schluss weist der DAV noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten vom Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird, das E-Rezept als Token auf Papier auszudrucken. Den DAV hätten allerdings Anfragen erreicht, laut derer diese Möglichkeit in den Arztpraxen verweigert wurde. Gassen wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, die Mitglieder der KBV auf diesen gesetzlichen Anspruch der Patienten hinzuweisen.
4 Kommentare
Rechtsstaat noch gegeben ?
von ratatosk am 11.01.2024 um 15:54 Uhr
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fehlerhafte Berufsbezeichnung
von Dr. Klaus Wallis am 11.01.2024 um 9:28 Uhr
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Rezepturverordnung
von JB am 10.01.2024 um 19:48 Uhr
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!!!
von Dr. Radman am 10.01.2024 um 14:13 Uhr
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