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Unter erschwerten Bedingungen
ABDA-MV kollidiert mit Fußballeuropameisterschaft
An 26. Juni findet die nächste ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin statt. Auf der Agenda werden wichtige Punkte stehen, wie der Haushalt für das kommende Jahr oder die Änderung der ABDA-Satzung. Allerdings ist Berlin am 25. Juni Austragungsort der Fußball-Europameisterschaft, was die Reiseplanung für die Teilnehmer erschwert. Eine Verlegung kommt aus Kostengründen nicht infrage.
In diesem Jahr findet wieder einmal ein sportliches Großereignis in Deutschland statt: die Fußball-Europameisterschaft der Männer vom 14. Juni bis 14. Juli. In diesen Zeitraum fällt auch die Mitgliederversammlung (MV) der ABDA, die auf den 26. Juni datiert ist. Veranstaltungsort ist Berlin.
Ein gemeinsames Public Viewing der Kammern und Verbände wird es aber wohl nicht geben. Zwar finden am Vorabend, also dem 25. Juni, Gruppenspiele statt, eins davon aber ebenfalls in Berlin. Deswegen konnte die ABDA nicht wie üblich ein Aufrufkontingent bei Hotelgruppen erzielen. Es ist also mit deutlich höheren Übernachtungskosten als sonst für die Kammern und Verbände zu rechnen.
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„Wir haben daraufhin geprüft, die ABDA-MV in eine andere, für alle ABDA-Mitglieder gut erreichbare Stadt zu verlegen“, erklärt ABDA-Sprecher Benjamin Rohrer auf Nachfrage der DAZ. „Das wäre allerdings nur mit erheblichen Mehrausgaben möglich gewesen.“ Nach Informationen der DAZ ist die Rede von ca. 30.000 Euro. Die ABDA habe daher entschieden, dass der Veranstaltungsort der MV am 26. Juni weiterhin Berlin bleibt, so Rohrer weiter.
Online-Teilnahme möglich
Durch die schwierige Reiselage habe die ABDA es allerdings ermöglicht, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der MV ausnahmsweise online folgen können – gemäß § 7b Abs. 2 Satz 2 der ABDA-Satzung. Wichtig sei aber, dass laut Satzung ausschließlich Teilnehmer vor Ort stimmausübungsberechtigt sind, sodass pro Mitgliedsorganisation mindestens ein/e Teilnehmer/-in anwesend sein müsse.
Eine Stimmrechtsübertragung auf eine andere Mitgliedsorganisation ist gemäß § 3 Abs. 5 der ABDA-Satzung übrigens auch nicht möglich. In der Mitgliederversammlung sitzen sonst bis zu vier Teilnehmende pro Mitgliedsorganisation, also weit über 100 Personen. Wobei auf jeden Kammerbezirk sechs Grundstimmen entfallen und dann auf je 100 Apothekerinnen und Apotheker jedes Kammerbezirks eine weitere Stimme. Kammer und Verband müssen diese Stimmen dann unter sich aufteilen.
Im Extremfall entscheiden dann im Sommer nur 34 Personen darüber, ob die Satzung der ABDA für die Umsetzung der geplanten Strukturreform geändert und der Haushalt 2025 genehmigt wird. Da laut Satzung die auf eine Mitgliedsorganisation entfallenden Stimmen nur einheitlich abgegeben werden können, dürfte das allerdings am Ergebnis nichts ändern.
4 Kommentare
Zuschauer
von Holger am 15.01.2024 um 9:11 Uhr
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von Hardt am 14.01.2024 um 12:59 Uhr
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von Ulrich Ströh am 12.01.2024 um 22:09 Uhr
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von Holger Rummel am 12.01.2024 um 20:32 Uhr
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