Friedenspflicht

E-Rezepte: DAV fordert Retaxfreiheit bis Ende 2024

Berlin - 16.01.2024, 15:45 Uhr

Es läuft noch nicht rund mit dem E-Rezept. (Foto: ABDA)

Es läuft noch nicht rund mit dem E-Rezept. (Foto: ABDA)


Wegen der zahlreichen Schwierigkeiten beim E-Rezept hat der Deutsche Apothekerverband die Krankenkassen zu einem Verzicht auf Retaxationen aufgefordert. Zwei AOKen haben diesen Schritt bereits angekündigt.

Viele E-Rezepte sind noch nicht signiert, wenn sie in den Apotheken ankommen. Beim Ausfüllen von Freitextfeldern gibt es auch Probleme. Arztpraxen sind im Umgang mit dem E-Rezept noch nicht geübt – in den Apotheken führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert daher nun bis Ende des Jahres eine Retaxationsfreiheit, wie die stellvertretende Vorsitzende Anke Rüdinger am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärte.

„Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdinger.

In der vergangenen Woche hatten sich bereits zwei AOKen erklärt, dass sie E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, nicht retaxieren würden. Rüdinger begrüßte diese Entscheidung, sagte aber, dass es „sehr hilfreich“ wäre, „wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet“.

Friedenspflicht gegebenenfalls verlängern

Die Friedenspflicht solle dann gegebenenfalls verlängert werden. Je nachdem, ob sich die Zahl der fehlerhaften E-Rezepte bis zum Ende des Jahres deutlich verringert habe oder nicht.

Grundsätzlich zeigte sich Rüdinger zuversichtlich. Wie schon während der Pandemie würden die Apotheken auch jetzt beim E-Rezept „teilweise allerdings mit großem Mehraufwand“ trotz eines „gesamten Systemumbruchs“ die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten.

Im Zweifel Ausdruck

Explizit weist sie in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten, die sich wegen des E-Rezepts noch unsicher fühlen, ihre Ärztin oder ihren Arzt auch um einen Ausdruck bitten können. Die Praxen seien gesetzlich dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen.


Deutsche Apotheker Zeitung
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2 Kommentare

ABDA-Newsletter von heute

von Uwe Hüsgen am 16.01.2024 um 19:02 Uhr

Original-Ton DAV: „Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem [Verzicht auf Retax von E-Rezepten, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist], anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.“
Das Wording macht’s; mit ein wenig Zement im Kreuz würde es heißen: „ Der DAV fordert die gesetzlichen Krankenkassen im Sinne einer ordnungsgemäßen Versorgung der ihnen anvertrauten Versicherten / Patienten unmißverständlich auf, in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen zu verzichten, insbesondere wenn die ärztliche Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist.“

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AW: ABDA-Newsletter von heute

von Inge Deufert am 17.01.2024 um 11:33 Uhr

Genau so, wir müssen endlich fordern und nicht wünschen.

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