- DAZ.online
- News
- Politik
- E-Rezepte: DAV fordert ...
Friedenspflicht
E-Rezepte: DAV fordert Retaxfreiheit bis Ende 2024
Wegen der zahlreichen Schwierigkeiten beim E-Rezept hat der Deutsche Apothekerverband die Krankenkassen zu einem Verzicht auf Retaxationen aufgefordert. Zwei AOKen haben diesen Schritt bereits angekündigt.
Viele E-Rezepte sind noch nicht signiert, wenn sie in den Apotheken ankommen. Beim Ausfüllen von Freitextfeldern gibt es auch Probleme. Arztpraxen sind im Umgang mit dem E-Rezept noch nicht geübt – in den Apotheken führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert daher nun bis Ende des Jahres eine Retaxationsfreiheit, wie die stellvertretende Vorsitzende Anke Rüdinger am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärte.
„Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdinger.
Mehr zum Thema
Umfrageergebnisse
Nordrhein: Jedes fünfte vorgelegte E-Rezept fehlerhaft
Blitzumfrage unter Niedergelassenen ärzten
Mehrheit der Praxen kämpft mit technischen Problemen beim E-Rezept
In der vergangenen Woche hatten sich bereits zwei AOKen erklärt, dass sie E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, nicht retaxieren würden. Rüdinger begrüßte diese Entscheidung, sagte aber, dass es „sehr hilfreich“ wäre, „wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet“.
Friedenspflicht gegebenenfalls verlängern
Die Friedenspflicht solle dann gegebenenfalls verlängert werden. Je nachdem, ob sich die Zahl der fehlerhaften E-Rezepte bis zum Ende des Jahres deutlich verringert habe oder nicht.
Grundsätzlich zeigte sich Rüdinger zuversichtlich. Wie schon während der Pandemie würden die Apotheken auch jetzt beim E-Rezept „teilweise allerdings mit großem Mehraufwand“ trotz eines „gesamten Systemumbruchs“ die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten.
Im Zweifel Ausdruck
Explizit weist sie in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten, die sich wegen des E-Rezepts noch unsicher fühlen, ihre Ärztin oder ihren Arzt auch um einen Ausdruck bitten können. Die Praxen seien gesetzlich dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen.
2 Kommentare
ABDA-Newsletter von heute
von Uwe Hüsgen am 16.01.2024 um 19:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: ABDA-Newsletter von heute
von Inge Deufert am 17.01.2024 um 11:33 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.