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Eckpunkte für die Reform der Notfallversorgung
Notfallzentren und Apotheken sollen kooperieren
Eine Reform der Notfallversorgung steht schon lange auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers. Jetzt hat Karl Lauterbach die Eckpunkte für seine Reformpläne vorgelegt – auch Apotheken finden darin Erwähnung.
Notfallambulanzen in Kliniken sind in der Regel überlaufen, aber nicht für jeden Fall die richtige Anlaufstelle. Das soll sich mithilfe einer besseren Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Kliniken ändern. Die Ampel hatte sich schon in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Notfallversorgung künftig in integrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenhäusern erfolgen soll.
Auch die Apotheken wurden in diesem Zusammenhang bereits erwähnt: „Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung“, ist im Koalitionsvertrag zu lesen.
Vernetzung von Rettungsleitstellen und Terminservicestellen
Am Dienstag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun seine Eckpunkte für die Reform vorgestellt: „Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller“, erläuterte der Minister.
Häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis. Lauterbach zufolge könnten 25 bis 30 Prozent der Fälle aus Notfallambulanzen auch in Arztpraxen behandelt werden.
Um die Patienten künftig besser zu steuern, sollen die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116117) vernetzt werden. Egal, wo man anruft: Unter beiden Nummern soll es eine Ersteinschätzung geben, wohin der Notfallpatient gehen sollte. Zur Förderung der von den KVen betriebenen Terminservicestellen, sollen Kassen und KVen zusätzliche Mittel bereitstellen.
Integrierte Notfallzentren: Arzneimittel über kooperierende Apotheken
Zudem sollen die Notaufnahmen der Kliniken künftig in den neuen Integrierten Notfallzentren (INZ) aufgehen. Pro 400.000 Einwohner*innen solle es ein Zentrum geben, kündigte Lauterbach an. Zu diesen Zentren soll auch je eine ambulante Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe gehören. Die Einschätzung, wo die Patientinnen und Patienten versorgt werden sollen, soll an einem sogenannten gemeinsamen Tresen stattfinden.
Die Kooperationspartner der INZ sollen sich zudem digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können. Auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln soll ermöglicht werden. „Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen“, heißt es dazu noch etwas vage in den Eckpunkten.
Mehr Telemedizin
Auch die Telemedizin soll ausgebaut werden, wie Lauterbach erläuterte. Wenn die Ärztin oder der Arzt telefonisch oder per Video einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht nötig erachten, dann soll so auch ein E-Rezept oder eine elektronische Krankschreibung ausgestellt werden können. Der Behandlungsfall könne dann abgeschlossen werden, ohne dass Betroffene außer Haus gehen müssten, so Lauterbach.
Ab 2025 soll die Reform greifen
Insgesamt sei eine „große Reform“ geplant – mit „einem unfassbar großen Potenzial, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Versorgung zu verbessern“, wie Lauterbach sagte. Sie solle in der ersten Jahreshälfte im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden und ab Anfang 2025 gelten.
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Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner attestieren den Eckpunkten „einige positive Ansätze“. Auf Zuspruch bei ihnen trifft etwa das Vorhaben, die Patientensteuerung durch eine Stärkung der Terminservicestellen der KVen sowie deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen zu verbessern. „Fern der Realität“ sei es jedoch vor dem Hintergrund knapper personeller medizinischer Ressourcen, eine 24/7-Versorgung „aufsuchender Art“ etwa durch Fahrdienste einrichten zu wollen.
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes gehen die Pläne in die richtige Richtung. Die geplanten Integrierten Notfallzentren seien ein „echter Perspektivwechsel“. Mit ihnen werde die Versorgungsstruktur endlich an dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Nun komme es aber darauf an, die notwendigen Veränderungen konsequent anzugehen. Für die flächendeckende Versorgung wären nach einer Simulation des GKV-Spitzenverbandes bundesweit etwa 730 INZ nötig – das sind mehr als die Regierungskommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte.
2 Kommentare
auch das Wort "flexibel" ist relativ
von Dr. House am 17.01.2024 um 16:28 Uhr
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Notfallzentren
von Ariane Maaß am 16.01.2024 um 18:36 Uhr
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