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Das Deutsche Apotheken Portal steht Apothekenpersonal zur Seite, wenn es darum geht, retaxsicher abzurechnen. Mit den „Arbeitshilfen to go“ ist nun ein neues Postkartenbuch entstanden, dass in jede Kitteltasche passt und Licht ins Dunkel der Abrechnungsregeln und diversen Vorgaben bringt.
Wie war das noch gleich bei Entlassrezepten? Wie lange ist eins gültig? Und welche Packungsgröße darf abgegeben werden, wenn der Arzt „12 Stück“ verordnet hat? Die stetig komplexer werdenden vertraglichen Regelungen erschweren es zunehmend, in der Apotheke Patienten mit Arzneimitteln zu versorgen. Es erscheint schier unmöglich, den Überblick über all die Vorgaben zu behalten. Viel Zeit geht dabei verloren, aktuelle Gesetze, Verordnungen und Verträge zu recherchieren.
Die Arbeitshilfen des Deutschen Apotheken Portals (DAP) können dabei unterstützen: In übersichtlichen Fließschemata wird dargestellt, wie im Apothekenalltag vorgegangen werden muss, um ein Rezept retaxsicher zu beliefern. Nun hat das DAP 24 ausgewählte Arbeitshilfen im praktischen Kartenformat herausgebracht: Die DAP-Arbeitshilfen to go.
Damit spart man sich, aufwendig im Internet zu suchen. Stattdessen reicht der Griff in die Kitteltasche, um sich zu vergewissern: Mit dieser Sonder-PZN, dem zugehörigen Kommentar und einer Signatur wird die gesetzliche Krankenversicherung das Arzneimittel erstatten. Eine unübersichtliche Zettelwirtschaft von ausgedruckten oder aufgehängten Merkblättern wird abgelöst.
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Achtung Entlassrezept!
Die 24 Arbeitshilfen befassen sich mit alltagsrelevanten Problemen der Rezeptabrechnung. Zum Beispiel wird zu Entlassrezepten klargestellt, dass diese drei Werktage inklusive Austellungsdatum gültig sind. Der Samstag wird dabei als Werktag gezählt. Damit kann ein freitags ausgestelltes Entlassrezept bis zum folgenden Montag eingelöst werden, wie in der Arbeitshilfe beispielhaft beschrieben wird.
Aus dem Fließschema zu abgabefähigen Packungsgrößen wird deutlich: Wenn der Arzt 12 Stück verschrieben hat, der kleinste definierte Normbereich aber eine N1 mit 10 Stück wären, darf auch nur maximal eine N1 mit 10 Stück abgegeben werden. Weitere behandelte Themen sind Aut-idem-Regelungen, Preisanker, Import-Arzneimittel, BTM-Rezepte und viele mehr. Ergänzende Informationen können zu bestimmten Themen über QR-Codes abgerufen werden.
Für aktuelle Informationen auf die Webseite
Ein einziger Kritikpunkt ist zu diesem kleinen Sammelwerk zu erwähnen: Sollten sich gesetzliche oder vertragliche Regeln ändern, sind die Arbeitshilfen gegebenenfalls nicht mehr aktuell. In dem Fall findet man aber wie gewohnt auf der Webseite des Deutschen Apotheken Portals eine aktualisierte Version.
In der Offizin ist man ständig mit allerhand Problemen konfrontiert, wie Lieferengpässe zu umgehen, Rezepte vertragskonform zu beliefern oder Arzneimittelinteraktionen zu managen. Die DAP-Arbeitshilfen to go können hier das Chaos der Abrechnungsregeln im Apothekenalltag entwirren und so dabei helfen, sich auf die wesentliche pharmazeutische Arbeit zu konzentrieren.
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