Pharmacon Schladming 2024

Warum bei Flugreisen Insulin-Fertig-Pens von Vorteil sein können

Schladming - 17.01.2024, 16:30 Uhr

Wer chronisch krank ist, muss an einiges denken, bevor er in den Urlaub fliegt. (Foto: m.mphoto / AdobeStock)

Wer chronisch krank ist, muss an einiges denken, bevor er in den Urlaub fliegt. (Foto: m.mphoto / AdobeStock)


Beim Pharmacon-Kongress in Schladming diese Woche drehen sich die Themen rund um Allergien und Autoimmunerkrankungen. Zu Diabetes-Typ-1 referierte Dr. Helga Auer-Kletzmayr. Die österreichische Apothekerin gab dabei viele wichtige Tipps für die Praxis, darunter auch einen nicht zu unterschätzenden Tipp für Flugzeugreisen: Hier können Insulin-Fertig-Pens für die Patient:innen von großem Vorteil sein, im Gegensatz zu wiederbefüllbaren Pens.

Wer mit dem Flugzeug verreist, kann sich so einiges ersparen, wenn er einen Fertig-Pen anstatt eines wiederbefüllbaren einpackt. Menschen mit Diabetes sollten ihren Insulin-Pen immer im Handgepäck bei sich tragen. Doch ein wiederbefüllbarer Insulin-Pen kann im Rucksack oder der Handtasche bei der Kontrolle Probleme bereiten. Er „leuchtet“ im Bildschirm der Kontrolleur:innen sofort auf. Als Passagier:in muss man dann Rede und Antwort stehen, vor allem wenn das Flugpersonal noch die Pen-Nadeln und weiteres Zubehör im Handgepäck findet. 

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Zwar könnte man mit einem ärztlichen Attest beweisen, dass man als Patient:in berechtigt ist, das Arzneimittel im Flugzeug mit sich zuführen, doch kann man sich diesen Ärger auch direkt ersparen. Mit einem „Plastik-Fertig-Pen spaziert man regelrecht durch die Kontrolle“, denn dieser wird nicht detektiert, erklärte Apothekerin Helga Auer-Kletzmayr beim Pharmacon in Schladming 2024. 

Weitere Beratungstipps bei Diabetes

DAZ / js
Dr. Helga Auer-Kletzmayr, Apothekerin Fischl-Apotheke Klagenfurt am Wörthersee und Referentin für die zentrale Fortbildungsabteilung der österreichischen Apothekerkammer.

Die Apothekerin aus Österreich gab noch viele weitere Tipps für das Beratungsgespräch, auf die man Patient:innen in Apotheken hinweisen sollte, unter anderem zur Anwendung von Glucagon-Nasenpulvern (Handelspräparat Baqsimi). 

Tritt der Notfall einer Hypoglykämie (Blutzucker < 60 mg/dl) ein, sollte man dem oder der Patient:in sofort Glucose z. B. in Form von Traubenzucker verabreichen. Bei einer schweren Unterzuckerung sollte ein Glucagon-Nasenpulver eingesetzt werden. In Apotheken sollte man den oder die Patient:in und die Angehörigen darauf hinweisen, wann und wie dieses anzuwenden ist. Außerdem ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Kolben des Behältnisses des Nasenpulvers auf keinen Fall heruntergedrückt werden darf, bevor das Behältnis in die Nase des hypoglykämischen Patienten eingeführt wurde. 

Anders als bei einem herkömmlichen Nasenspray, bei denen man womöglich durch Pumpen zunächst testet, ob ein Sprühstoß austritt, kann bei dem Behältnis des Glucagon-Nasensprays nur eine einzige Dosis ausgelöst werden.


Julia Stützle, Apothekerin und Volontärin


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