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Präqualifizierung ist bald Geschichte
DAV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf „apothekenübliche“ Hilfsmittel
Sie haben es geschafft: Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband konnten sich fristgerecht einigen, bei welchen apothekenüblichen Hilfsmitteln künftig keine Präqualifzierung für Apotheken mehr nötig ist. Damit rückt das (weitgehende) Ende eines Bürokratiemonsters näher.
Zwar blieb die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr hart, was die Forderung der Apothekerschaft betrifft, ihr Fixhonorar anzupassen. Doch im Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) brachte sie dann doch die eine oder andere Erleichterung für Apotheken unter. Dazu zählt insbesondere, dass sich Apotheken, die apothekenübliche Hilfsmittel abgeben wollen, künftig nicht mehr dafür präqualifizieren müssen. Eine Forderung, die die Apotheken ebenfalls jahrelang erhoben haben.
Auch wenn das ALBVVG bereits Ende Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, mussten sich die Apothekenteams noch gedulden. Der Gesetzgeber gab dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) nämlich auf, bis zum 27. Januar 2024 erst einmal festzulegen, welche Hilfsmittel „apothekenüblich“ sind. Die Spannung war groß: Würden sich die Vertragspartner diesmal einig? Immerhin: Hier ging es „nur“ darum, bestimmte Hilfsmittel zu benennen, nicht etwa um eine Honorierung. Das könnte das Konfliktpotenzial der Verhandlungen im Rahmen halten. Wer allerdings am vergangenen Donnerstag beim Pharmacon im österreichischen Schladming der berufspolitischen Diskussion lauschte, empfing eine ernüchternde Botschaft: Die Kassen kämen nicht zu den Verhandlungen und diese lägen somit brach, hieß es sinngemäß. Doch offensichtlich kam es schon einen Tag später in Berlin zum Durchbruch.
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Wie der DAV am Montag per Pressemitteilung bekannt gibt, konnten die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am Freitag erfolgreich abgeschlossen werden. Dazu der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann: „Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung.“ Näheres will der DAV allerdings noch nicht mitteilen. Denn die Gremien beider Verbände müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. „Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, sagt Hubmann.
Ein Ärgernis weniger – aber noch viel zu tun
Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening freut sich über die Erleichterungen für die Apothekenteams: „Durch den längst überfälligen Wegfall der Präqualifizierung haben die Apotheken nun wenigstens ein Ärgernis weniger.“ Doch es gibt noch immer vieles, wofür die ABDA weiter kämpft: „Wie alle anderen Leistungserbringer haben auch wir das Recht auf einen Inflationsausgleich und eine damit verbundene, deutliche Honoraranpassung. Außerdem können wir es nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Plänen durchkommt, die die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sofort und spürbar ausdünnen würden.“
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