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Versorgungsmangel bei Dosieraerosolen
Salbutamol: Nur die kleinste Packungsgröße abgeben!
Seit dem 15. Dezember 2023 besteht offiziell ein Versorgungsmangel bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nun bekannt gibt, betrifft das in den Monaten Januar und Februar insbesondere Dosieraerosole. Grund sollen Produktionsprobleme sein. Eine individuelle Bevorratung auf Patient:innen-Ebene soll jetzt verhindert werden.
Salbutamol-Engpässe haben Apotheker:innen bereits vergangenes Jahr begleitet: Im August 2023 hatte die Firma Glaxo Smith Kline (GSK) aufgrund der Engpässe das Salbutamol-Präparat Sultanol® in französischer Kennzeichnung auf den deutschen Markt gebracht (Handelsname Ventoline). Der Engpass sollte nach Angaben von GSK eine Nachwirkung der Corona-Pandemie sein.
Vergangene Woche gab die Firma Infectopharm nun bekannt, „zunächst 50.000 Packungen Salbutamol-Dosieraerosole aus Spanien über eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung als Import-Arzneimittel zur Verfügung stellen“. Ab dem 1. Februar 2024 könne das Produkt über den Großhandel bezogen werden, hieß es. Doch wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) nun informieren, bedarf es weiterer Maßnahmen, um den seit Dezember 2023 offiziell bestehenden Versorgungsmangel „von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation“ abzumildern.
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Immerhin: Inhalationslösungen und Fertiginhalate sind laut BfArM aktuell nicht von relevanten Lieferengpässen betroffen. Ebenfalls nicht von einer eingeschränkten Verfügbarkeit betroffen seien Salbutamol-haltige Arzneimittel für Kinder in flüssig oraler Darreichungsform. Anders sieht es bei den in der Praxis weit verbreiteten Dosieraerosolen aus. Dazu erklärt das BfArM:
„Salbutamol-haltige Dosieraerosole sind aufgrund von Problemen in der Herstellung aktuell nicht bedarfsgerecht verfügbar. Den dem BfArM vorliegenden Informationen zur geplanten Produktion nach ist im ersten Quartal 2024 mit umfänglichen Einschränkungen in der Verfügbarkeit zu rechnen.“
Vom Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe des BfArM werden jetzt folgende kurzfristige Maßnahmen empfohlen:
- Ärztinnen und Ärzte sollen während des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 AMG keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Patientinnen und Patienten sollen nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist.
- Es soll nur die kleinste Packungsgröße (N1) der Salbutamol-haltigen Arzneimittel zur pulmonalen Applikation verordnet und von Apotheken abgegeben werden.
Die AMK erklärt zusätzlich dazu: „Die AMK und die KBV empfehlen, dass bei Vorliegen eines Rezeptes über größere Packungseinheiten (N2, N3) von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation die Verordner auf die oben empfohlene Bevorzugung der kleinsten Packungsgröße hingewiesen werden. Notwendigenfalls ist unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen in Erwägung zu ziehen.“
Bei Fragen zur Inhalationstechnik korrekte Anwendung schulen
Apotheker:innen sollen jetzt laut AMK insbesondere bei Fragen zur Inhalationstechnik die korrekte Anwendung schulen. „Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung ‚Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik‘ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA“: www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/inhalativa/
Krankenkassen sollen Kosten für Importe übernehmen
Außerdem informiert dem BfArM zufolge der GKV-Spitzenverband die Krankenkassen über die aktuelle Situation und empfehle diesen, für den Zeitraum des Versorgungsmangels die eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten zu übernehmen – insbesondere für importierte Arzneimittel.
3 Kommentare
es läuft doch gut....???
von Thomas B am 23.01.2024 um 14:37 Uhr
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das BMG kann mich...
von Michael Weigand am 22.01.2024 um 13:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: das BMG kann mich
von Dr. Steffi Merkel-Heinz am 22.01.2024 um 19:02 Uhr
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