Diskussion um OTC-Switch von Desogestrel

Die „Minipille“ gibt es in Deutschland weiterhin nur auf Rezept

Stuttgart - 23.01.2024, 16:45 Uhr

Auch 2024 gilt weiterhin: Hormonelle Verhütung gibt es in der Apotheke nur gegen eine ärztliche Verordnung. (Foto: Karyna / AdobeStock)

Auch 2024 gilt weiterhin: Hormonelle Verhütung gibt es in der Apotheke nur gegen eine ärztliche Verordnung. (Foto: Karyna / AdobeStock)


Am Dienstag ist der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht zu seiner 88. Sitzung zusammengekommen und hat über den OTC-Switch von Desogestrel 75 µg zur oralen Anwendung abgestimmt. Das Ergebnis: Präparate mit dem Gestagen sollen weiterhin der Verschreibungspflicht unterstellt bleiben.

Schon länger wird öffentlich diskutiert, ob orale Verhütungsmittel nur mit Gestagen – sogenannte Minipillen – auch ohne Rezept erhältlich sein sollten. In Großbritannien sind beispielsweise im Juli 2021 die Handelspräparate Lovima- und Hana-Filmtabletten mit jeweils 75 Mikrogramm Desogestrel als erste hormonelle Kontrazeptiva aus der Rezeptpflicht entlassen worden. Da ist es nicht überraschend, dass sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht in Deutschland für seine 88. Sitzung am 23. Januar ebenfalls den OTC-Switch von Desogestrel auf die Tagesordnung geschrieben hatte.

Überraschender dürfte hingegen sein, dass der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 µg einstimmig abgelehnt wurde. Denn: Natürlich gibt es Gründe, die gegen einen OTC-Switch von Desogestrel sprechen, aber durchaus auch Gründe, die dafür sprechen würden.

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Bislang hat das BfArM jedoch nur ein Kurzprotokoll veröffentlicht. Das Ergebnisprotokoll, in dem auch die Hintergründe des Abstimmungsergebnisses einsehbar werden, wird erst später veröffentlicht. Man darf also gespannt sein.

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht berät das BMG (Bundesministerium für Gesundheit), tatsächliche Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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