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Nur noch 17.500 Apotheken Ende 2023, also rund 500 weniger als vor einem Jahr – rüttelt das die Politik endlich wach? Immer weniger Apotheken, immer mehr Lieferengpässe – steht eine Arzneimittel-Versorgungskrise vor der Tür? Die ABDA fordert bereits ein Apotheken-Rettungsgesetz. Außerdem versucht sie mit Schoko-Paketen die PhiPs zu mehr pharmazeutischen Dienstleistungen zu animieren und mehr Berufsnachwuchs zu gewinnen, indem sie mit dem konstruierten Image des Apothekers als Drugdealer wirbt. Ob’s hilft? Die Apotheken im Real-Life schauen dagegen mit gemischten Gefühlen aufs Card-Link-Verfahren, mit dem Versender die E-Rezepte abfischen wollen. Einfach ausgedrückt: Gesundheitskarte aufs Smartphone legen, Apotheke wählen, E-Rezept einlösen und sich Arzneimittel nach Hause schicken lassen – die Vor-Ort-Apotheken brauchen rasch den Zugang!
22. Januar 2024
Wer hätte das gedacht: Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband konnten sich fristgerecht einigen, bei welchen apothekenüblichen Hilfsmitteln künftig keine Präqualifizierung für Apotheken mehr nötig ist. Ein seltenes Ereignis so eine Einigung von DAV und GKV. Noch in der letzten Woche beklagte sich ABDA-Vize Mathias Arnold, dass die Kassenfunktionäre nicht zu den Verhandlungen erscheinen. Also, nun ist es vollbracht und damit der Weg frei: Bald gehört das Bürokratiemonster, das auf den Namen Präquali hört, der Vergangenheit an. Auf welche apothekenüblichen Hilfsmittel man sich im Einzelnen verständigen konnte, wurde allerdings noch nicht verraten. Erstmal müssen die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen. Und voraussichtlich ab Anfang Februar ist dann die Präqualifizierung hoffentlich bei vielen Hilfsmitteln Geschichte.
Nein, mein liebes Tagebuch, uns nicht mehr ganz so Jungen muss die ABDA-Kampagne zur Nachwuchsgewinnung gewiss nicht gefallen: Die Apothekerin, der Apotheker als Drogenhändler, als „Drugseller“. Unter dem Claim „How to sell drugs offline (fast)“ in Anlehnung an eine Netflix-Serie über einen jungen Drogendealer („How to sell drugs online (fast)“) geht die ABDA wohl davon aus, dass das Wortspiel mit den Drugs und Drogen für Arzneimittel die 15- bis 18-Jährigen, die vor der Berufswahl stehen, anspricht – gemäß dem alten Marketing-Spruch: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Die Kurz-Videos sind als Mockumentary-Serie angelegt, also satirisch verspottende Clips, die wie ein Dokumentarfilm herüberkommen und auf Kanälen gezeigt werden, „wo die jungen Leute unterwegs sind“, so die ABDA, also z. B. auf TicToc, SnapChat, Instagram. Wenn’s funktioniert und sie dadurch den Weg in die Drug-Dealer-Szene, sprich Apotheke finden, soll’s gut sein. Aber ja, man kann auch beklagen, dass man davon ausgeht, mit ernsteren Werbemaßnahmen die Jugend nicht mehr so leicht zu erreichen oder für die Apotheke begeistern zu können. Der Apothekerberuf als Heilberuf, der kranken Menschen hilft, zur Heilung beiträgt und die immer komplexer werdende Arzneimitteltherapie managt – sind junge Menschen damit nicht mehr zu locken? Was die Drug-Kampagne allerdings nicht schafft: Dem Nachwuchs schonend beizubringen, dass die Verdienstmöglichkeiten nicht in den oberen Regionen liegen und die Bürokratie mega ist – im Gegensatz zu den echten Drogendealern.
Der Verein „Freie Apothekerschaft“ kann mit dieser Nachwuchs-Kampagne nichts anfangen, er nennt sie „äußerst geschmacklos“ und distanziert sich davon. „Dealen und Drogen sind ein ernstes gesellschaftliches Thema, das mit unserer tagtäglichen Arbeit aber auch überhaupt nichts zu tun hat“, erklärte Daniela Hänel, die 1. Vorsitzende dieses Vereins. Dass sich die ABDA um Nachwuchsgewinnung kümmert, sei zwar „löblich und auch dringend erforderlich“, so der Verein, aber wohl nicht in dieser Form.
23. Januar 2024
Wenn ein Arzneimittel in der verordneten Packungsgröße nicht verfügbar ist, dürfen Apotheken ohne ärztliche Rücksprache eine Teilmenge aus einer verfügbaren größeren Packung abgeben und abrechnen. Macht die Apotheke davon Gebrauch, muss sie das Kürzel „TMA“ (Teilmengenabgabe) beim Papierrezept (Muster 16) handschriftlich auftragen und beim E-Rezept dafür das Freitext-Feld nutzen. Wie man im Einzelnen dabei vorgeht, hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein beschrieben. Immerhin, zu Retaxationen soll es nicht führen, wenn das TMA-Kürzel fehlt. Und ein Muss zur Teilmengenabgabe besteht für die Apotheke nicht.
Die Europäische Kommission hat die Ausbildung der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Blick. Damit die pharmazeutische Ausbildung in einem Staat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auch in allen anderen EU-/EWR-Staaten anerkannt wird, hat die EU in einer Richtlinie die Mindestanforderungen an die Ausbildung festgelegt, die dann von den Mitgliedstaaten (in Deutschland mit der Approbationsordnung) umgesetzt werden. Jetzt ist es wieder mal soweit: Die EU-Kommission hat sich mit Experten ausgetauscht und ist zu dem Schluss gekommen, dass in Anbetracht des allgemein anerkannten wissenschaftlichen und technischen Fortschritts mal wieder ein Update der Mindestanforderungen erforderlich ist. Mein liebes Tagebuch, was bedeutet das für Deutschland? Genau, die vor sich hindümpelnde Novellierung der Approbationsordnung wird endlich Schwung bekommen. Bisher hatte man es mit einer Novellierung wahrlich nicht eilig – bereits 2019 hatte die Bundesapothekerkammer beschlossen, dieses Thema anzupacken. Im vergangenen Jahr konnte man dann endlich ein Positionspapier beim Bundesgesundheitsministerium einreichen, wo es seiner weiteren Bearbeitung harrt. Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission macht Druck. Der Entwurf beschreibt so Einiges, was wir in unserer Approbationsordnung bereits stehen haben, aber auch Anforderungen, die sich so oder ähnlich im Positionspapier zur Novellierung finden, und, ja klar, auch ein paar Anforderungen, die wohl noch im Novellierungsentwurf unserer Approbationsordnung ergänzt werden müssen. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass es endlich zügiger vorangeht.
24. Januar 2024
Mehr pDL braucht das Land! Ja, mein liebes Tagebuch, schön wär’s schon, wenn viel mehr Apotheken als heute die pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten würden. Und gut fürs Apothekenimage wär’s außerdem: Die Apotheke ist nicht nur Drogendealer (laut Nachwuchskampagne) und verkauft „drugs offline“. Nein, sie kümmert sich auch um die Arzneimitteltherapie, z. B. beim Thema Hypertonie. Die ABDA will nun die PhiPs (Pharmazeuten und Pharmazeutinnen im Praktikum) für die pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ begeistern. Und mit Schokoladen-Paketen locken – also für die PhiPs und nicht für die Patienten! Ja, wo gibt’s denn sowas? Nur bei den Apothekers. Na gut, irgendwann muss man mit pDLs anfangen und diese pDL ist gefühlt wohl die leichteste. Also, einfach mal mitmachen, wenn der Chef, die Chefin es erlauben. Immerhin, umfangreiches Infomaterial dazu stellt die ABDA auf der Online-Plattform Padlet zur Verfügung. Mein liebes Tagebuch, mal Hand aufs Herz, ob das wirklich der richtige Weg ist, für pDLs zu motivieren? Letztlich kostet auch diese Dienstleistung Zeit und Personal. Beide sind äußerst knapp. Und der finanzielle Gegenwert sind bescheidene 11,20 Euro (nur zum Verständnis: Diese pDL ist mehr als nur einmal g’schwind Blutdruckmessen. Es gehören u. a. auch ein Patientengespräch und das Fragebogen-Ausfüllen dazu, dreimal Blutdruck messen, Dokumentation und Abrechnung). Mein liebes Tagebuch, wir sind schon auf die nächste Challenge gespannt, aber dann bitte geht’s um die Hard-core-pDL „Erweiterte Medikationsberatung Polymedikation“ – als Motivationspakete könnten ein E-Lastenfahrrad plus eine Bahncard 100 winken. Wie wär’s?
Gematik-App: zu kompliziert. Papierausdruck des Tokens: zu wenig digital. Elektronische Gesundheitskarte: zu stationär. Das neue Zauberwort fürs Einlösen von E-Rezepten heißt Card-Link-Verfahren! Und das geht so: Eine passende (Plattform-)App aufs NFC-fähige Smartphone laden. Dann einfach die eGK ans Smartphone halten und schwupps kann das E-Rezept eingesehen und eingelöst werden. Das Card-Link-Verfahren übermittelt die Daten an die Apotheke nach Wahl – sofern sie bei der entsprechenden Plattform mitmacht. Wie heiß ist das denn! Mein liebes Tagebuch, rate mal, für wen das Verfahren in erster Linie ausgeklügelt wurde? Genau, für die lieben Versender in Holland, die bereits in den Startlöchern stehen, um ihren lieben Patientinnen und Patienten dieses höchst elegante und einfache Verfahren anzubieten und die E-Rezepte zu kassieren. Aber natürlich wollen die Plattform-Anbieter für die Vor-Ort-Apotheke hier nicht tatenlos zusehen, wie ein E-Rezept nach dem andern an DocMo und Co geschickt werden. Sie (z. B. gesund.de) arbeiten bereits daran, dieses Verfahren auch der Vor-Ort-Apotheke zugänglich zu machen, damit die E-Rezepte den elektronischen Weg über Card-Link in die stationären Apotheken findet. Bis es soweit ist, dauert es noch ein bisschen: Frühestens Mitte des Jahres, so heißt es, können auch hiesige Apotheken davon profitieren. Versender sind vermutlich früher am Start.
25. Januar 2024
Ob Rezepturen nun mehr Spaß machen? Seit 1. Januar 2024 können Rezepturen nicht mehr nach der Hilfstaxe abgerechnet werden, sondern nach der Arzneimittelpreisverordnung. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte die Hilfstaxe im vergangenen Jahr gekündigt, eine Nachfolgereglung konnte mit dem GKV-Spitzenverband noch nicht gefunden werden. Das bedeutet: Endlich sind nicht mehr die unzeitgemäßen Hilfstaxpreise für die Berechnung der Rezepturbestandteile und der Gefäße maßgebend, sondern die tatsächlichen Einkaufspreise. Aber, es gibt eine kleine Unklarheit: Kann für eine Rezeptursubstanz die gesamte Packung abgerechnet werden oder nur die tatsächlich verarbeitete Menge? Der GKV-Spitzenverband meint letzteres, der DAV beruft sich dagegen auf den Wortlaut der Regelungen, wonach der „Einkaufspreis der üblichen Abpackung“ maßgebend sei. Oh, mein liebes Tagebuch, das sieht nach Retaxbegierden der Kassen aus. Die Barmer hat bereits die Apotheken informiert, sie gehe von der Auffassung aus, dass nur die für die Rezeptur erforderliche Stoffmenge, d. h. nur die anteilige Packung zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann. Und sie weist darauf hin, unbedingt die Einkaufsnachweise aufzuheben – für Rückfragen. Mein liebes Tagebuch, das klingt nach Konfliktstoff.
26. Januar 2024
Deutschland hatte Ende 2023 fast 500 Apotheken weniger und steht nun bei rund 17.500 Apotheken – ein trauriges Rekordtief. Geschlossen wurden vor allem Haupt- und Einzelapotheken, aber auch knapp 100 Filialapotheken. Übrigens, die Zahl der Einzelapotheken (ohne Filialstruktur) beläuft sich auf weniger als 10.000 Apotheken. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Oberwiening kommentiert: „Jede Apotheke, die schließt, ist ein herber Verlust für die Patientinnen und Patienten…“. Sie appelliert daher an die Bundesregierung, ein „Apotheken-Rettungsgesetz“ auf den Weg zu bringen. Und die Honorare müssten in Zukunft automatisch an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Apotheken-Rettungsgesetz – was hält Karl Lauterbach davon?
Deutschland liegt mit 21 Apotheken pro 100.000 Einwohner sogar weit unter dem europäischen Durchschnitt: In der EU sind es durchschnittlich 32 Apotheken. Mein liebes Tagebuch, das sieht echt düster aus. Vor allem, weil sich der Rückgang der Apothekenzahlen deutlich beschleunigte. An rund 300 Apotheken weniger pro Jahr hatte sich die Politik bereits gewöhnt, aber bei rund 500 weniger liegt eine andere Dynamik vor, getriggert durch hohe Zinsen und die Inflation. Und bemerkenswert ist der vergleichsweise hohe Rückgang von Filialapotheken, 2023 sank die Zahl der Filialapotheken erstmals um 92. Mein liebes Tagebuch, wohin wird diese Entwicklung führen? Droht der Rückgang im freien Fall, wie Dr. Thomas Müller-Bohn von der DAZ-Redaktion fragt?
6 Kommentare
Die Be-bzw besser ENTgeisterungskampagne...
von Dr.Diefenbach am 28.01.2024 um 15:24 Uhr
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Card link
von Karl Friedrich Müller am 28.01.2024 um 14:43 Uhr
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Spagat
von Ulrich Ströh am 28.01.2024 um 9:42 Uhr
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von Anita Peter am 28.01.2024 um 9:16 Uhr
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AW: .
von Dr. Radman am 28.01.2024 um 13:19 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 28.01.2024 um 14:09 Uhr
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