- DAZ.online
- News
- Digitales
- Kammer warnt vor falscher...
Sachsen-Anhalt
Kammer warnt vor falscher Präparateanzeige bei E-Rezept-Abruf
In Sachsen-Anhalt wurde die Landesapothekerkammer auf fehlerhafte Präparateanzeigen in der Apothekensoftware aufmerksam gemacht. In Absprache mit der Gematik informierte sie nun in einem Rundspruch über den Meldeweg.
Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bittet in einem an diesem Montag versendeten Rundspruch wegen Problemen mit dem E-Rezept „um erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher fehlerhafter Präparateanzeigen im Kassenprogramm“. Die Kammer sei von Kollegen über E-Rezepte informiert worden, auf denen nicht das von der Arztpraxis verordnete, sondern „völlig andere Präparate durch die Apotheken abgerufen bzw. in der Apothekensoftware angezeigt worden“ seien.
Beispielsweise seien Amlodipin-Tabletten verordnet gewesen, aber nach Übernahme sei vom Gematikserver Bisoprolol angezeigt worden. In einem anderen Fall wurde statt der verordneten Novalgin-Tabletten Fosfomycin angezeigt.
Die Fälle hätten „schwerwiegende Auswirkungen“ für die Patienten haben können. Dies sei aber „Dank aufmerksamer Mitarbeiter“ in der Apotheke und deren persönlicher Beratung verhindert worden, heißt es von der Kammer. Über ähnliche Fälle hätten auch Kollegen aus Brandenburg berichtet.
Mehr zum Thema
Digitalisierung des Gesundheitswesens
CGM: E-Rezept-Einführung „klarer Erfolg“
Konstruktionsprobleme
Gerlach fordert zeitnahe Verbesserungen beim E-Rezept
ApothekenRechtTag online
Das E-Rezept: Geklärtes und Ungeklärtes – ein Überblick
Die Kammer bittet nun, bei der Belieferung von E-Rezepten, besonders bei Stammkunden mit auffälligen Erstverordnungen oder geänderten Wirkstoffstärken der Dauermedikation, bei Patientinnen und Patienten rückzufragen und mögliche Fehler auszuschließen. Es sei wichtig, Art und Häufigkeit der auftretenden Probleme zu erfassen, um die Ursachen der Fehler zu klären.
AMTS-Risiken sind der AMK mitzuteilen, darauf weist die Kammer hin. Hierfür stehe der Berichtsbogen für vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zur Verfügung. Fälle, wie die oben genannten, können im Feld „Beobachtete unerwünschte Wirkung“ eingetragen werden.
Die Gematik habe der Kammer auf Nachfrage mitgeteilt, dass in den beschriebenen Fällen der Hersteller-Support der Apothekensoftwarehäuser die erste Meldestelle auf dem Meldeweg ist. Über gravierende AMTS-Fälle sollte auch die Geschäftsstelle der Apothekerkammer informiert werden, die die Fälle sammelt und an die Gematik weiterleitet. Auch bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann anonym ein „Meldung versorgungsrelevanter Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur“ gemacht werden.
9 Kommentare
Ja
von TiLaRo am 01.02.2024 um 8:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Ja
von Tobias Kast am 01.02.2024 um 11:34 Uhr
AW: Ja
von TiLaRo am 01.02.2024 um 15:15 Uhr
Merkwürdig
von Gabriele Demuth-Eberle am 31.01.2024 um 22:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Merkwürdig
von Kuenen Michael am 31.01.2024 um 23:13 Uhr
leider Alltag und keine Panikmache
von Helmut Bahr am 31.01.2024 um 21:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schmaler Grad
von Shorafix am 31.01.2024 um 20:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ross und Reiter
von Tobias Kast am 31.01.2024 um 19:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ross und Reiter
von Felix Maertin am 01.02.2024 um 5:36 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.