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Rezepturabrechnung nach AMpreisV
HAV steht Apotheken im Retax-Fall zur Seite
Seit Jahresbeginn sind die für Rezepturen maßgeblichen Preislisten der Hilfstaxe gekündigt. Nun wird es für die Kassen teurer. Der Hessische Apothekerverband hat angekündigt, seinen Mitgliedern bei etwaigen Retaxationen beiseite zu stehen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte im vergangenen Jahr die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe gekündigt. Man wollte die stete Unterfinanzierung von Rezepturen nicht mehr hinnehmen. Und so gelten seit Jahresbeginn wieder die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung der Rezepturen.
Den Krankenkassen gefällt es natürlich nicht, dass damit statt verstaubter Preislisten der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke zur Berechnung zugrunde gelegt wird. Der GKV-Spitzenverband stellte daher auch gleich klar, was bezahlt wird und was nicht: Nur die für die Rezeptur erforderliche Stoffmenge, also nur die anteilige Packung könne zulasten der GKV abgerechnet werden. Dies bekräftigte kürzlich auch nochmals die Barmer in einem Schreiben an die Apotheken. Darin erklärte die Kasse auch: „Restmengen können für die Herstellung nachfolgender Rezepturen verwendet werden, die Abrechnung als Verwurf ist nicht zulässig.“
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Der DAV sieht dies allerdings völlig anders – und verweist dabei auf den Wortlaut der einschlägigen Normen (§§ 4 und 5 AMPreisV). Dort steht nämlich, dass bei den Apothekenzuschlägen der „Einkaufspreis der üblichen Abpackung“ maßgebend ist. Der DAV sieht daher keinen Grund, die Auslegung der Kassen zu akzeptieren. Auch wenn ein gewisses Retax-Risiko für die Apotheken verbleibt, ist das Signal des DAV an die Apotheken: Rechnet die Packungspreise nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung ab!
HAV: Nicht kostendeckende Vergütung ist nicht akzeptabel
Diesen Mittwoch hat sich auch der Hessische Apothekerverband (HAV) in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet. Ausdrücklich unterstütze er seine Mitgliedsapotheken, falls es nach der Hilfstaxen-Kündigung zu Retaxationen durch die Krankenkassen kommt, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Verband steht auch voll und ganz hinter der Entscheidung des DAV, die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe zu kündigen. Die dort festgelegten Preise seien seit Jahren nicht angepasst worden – die Marktpreise für die Apotheken aber stark gestiegen. Der HAV werde „seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten“, betonte der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth.
Auch der HAV will die Apothekerschaft ausdrücklich ermutigen, nicht nach der Vorstellung der Kassen abzurechnen. Würden Krankenkassen nur die veralteten Preislisten anerkennen, bedeute das mitunter sogar, dass Apotheken selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen. „Das ist natürlich inaktzeptabel“, so Seyfarth. „Deshalb musste der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende gesetzt werden.“
1 Kommentar
Auslegungssache
von Andreas Großmann am 31.01.2024 um 20:23 Uhr
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