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Französisches Modellprojekt
QR-Code statt Packungsbeilage?
Zum Schutz der Umwelt soll in Frankreich die Packungsbeilage verschwinden, es soll QR-Codes geben. Die französische Apothekerschaft sieht das aus verschiedenen Gründen kritisch. Und: Bei Personen mit geringen digitalen Kompetenzen käme noch mehr Verantwortung auf sie zu.
Stuttgart – 31.01.2024, 08:15 Uhr
![Viele Patienten lesen die Packungsbeilage – vielleicht wird sie bald nur noch digital verfügbar sein. (<a href=](https://c02.purpledshub.com/uploads/sites/86/2024/10/AdobeStock_33881534-4288x2413-2560x1441-1.jpg)
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Die digitale pDL-Abrechnung startet
Die Zahl der Apotheken, die pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wächst nur langsam – ebenso verhält es sich mit den ausgezahlten Honoraren hierfür: Im dritten Quartal 2023 schüttete der NNF 3,1 Millionen Euro an 6.145 Apotheken aus. Ab 1. Februar können pharmazeutische Dienstleistungen übrigens auch elektronisch abgerechnet werden.
Erste elektronische Produktinformationen online verfügbar
In dem „Product Lifecycle Management Portal“ sind im Rahmen eines EU-Pilotprojektes erstmals elektronische Produktinformationen (ePIs) für ausgewählte Humanarzneimittel veröffentlicht worden. Welche Erkenntnisse damit gewonnen und welche Ziele mit dem Projekt für elektronische Packungsbeilagen verfolgt werden, erläutert die europäische Arzneimittelbehörde EMA in einer Mitteilung.
EMA will verbesserte Packungsbeilagen
Die
Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat einen Aktionsplan zur Optimierung der
Packungsbeilage und der Fachinformation vorgelegt. In den nächsten Jahren
sollen die Vorgaben für die Gestaltung der Texte gründlich überprüft werden.
Was da so alles im Argen liegt, hatte ein Bericht der Europäischen Kommission
im Frühjahr aufgezeigt. Er enthielt auch Verbesserungsvorschläge, die nun im
Einzelnen unter die Lupe genommen wurden.
Weniger wäre mehr
Was würde der Patient ohne Packungsbeilage mit einem Arzneimittel anfangen? Diese Frage ist durchaus ernst gemeint. Welche Informationen braucht er tatsächlich, um ein Arzneimittel „bestimmungsgemäß“ anzuwenden? Die zentralen Vorgaben hierzu macht das Arzneimittelgesetz in Form der sogenannten „Pflichtangaben“. Hinzu kommen Erläuterungen, damit er diese überhaupt versteht und eine ganze Reihe von Standardformulierungen. Viele, vor allem ältere Menschen finden sich in dem Wust an Informationen und „Belehrungen“ schlecht zurecht und fühlen sich eher verwirrt als aufgeklärt. Bislang haben alle Versuche, diesem Missstand abzuhelfen, nicht so viel gebracht, finden die Anwender. Diese kritische Bestandsaufnahme orientiert sich an der Frage: Wäre nicht weniger Information besser? | Von Helga Blasius
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