Neue Empfehlungen der STIKO 2024

Impfung trotz Hühnereiweiß-Allergie?

Stuttgart - 02.02.2024, 09:15 Uhr

Beim Impfen können Allergien auf Hühnereiweiß Probleme bereiten. (Foto: dusanpetkovic1 / AdobeStock)

Beim Impfen können Allergien auf Hühnereiweiß Probleme bereiten. (Foto: dusanpetkovic1 / AdobeStock)


Ob COVID-19, Dengue, Pneumokokken oder Meningokokken B – bei den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat sich in letzter Zeit einiges getan. Aktualisiert hat die STIKO nun außerdem ihre Empfehlungen zu echten und falschen Kontraindikationen gegen Impfungen im Epidemiologischen Bulletin 4/2024.

Die gesammelten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden einmal jährlich veröffentlicht – am 25. Januar sind sie für das Jahr 2024 im Epidemiologischen Bulletin erschienen. Neu darin sind die Empfehlungen zu COVID-19-, Dengue-, Pneumokokken- und Meningokokken-B-Impfungen. Die DAZ berichtete bereits über diese Neuerungen:

Im Kapitel zur Tollwut findet nun auch der neue Impfstoff Verorab von Sanofi Berücksichtigung. Das Präparat ersetzt den bisherigen Tollwut-Impfstoff (HDC) von Sanofi. „Die aus 3 Impfstoffdosen bestehende Grundimmunisierung im Schema Tag 0, Tag 7, Tag 21 oder 28 kann mit Rabipur oder Verorab durchgeführt werden“, heißt es. Allerdings gilt Deutschland als frei von Tollwut. Eine Tollwutimpfung ist deshalb nur bei speziellen Personengruppen in Deutschland (beispielsweise Tierärzt:innen) sowie Reisenden in Regionen mit Tollwutgefahr indiziert. 

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) zu Reiseimpfungen berücksichtigen Verorab noch nicht.

Aktualisiert wurde in den Impfempfehlungen der STIKO 2024 außerdem das Kapitel „Kontraindikationen und falsche Kontraindikationen“. 

FSME- oder MMR-Impfung auch bei Hühnereiweiß-Allergie

Dort wird nun genauer darauf eingegangen, was zu tun ist, wenn Personen allergisch auf einen oder bestimmte Impfstoffe reagieren: Es sollte immer abgeklärt werden, welcher Inhaltsstoff die allergische Reaktion auslöst, sodass dieser künftig gemieden werden kann. Beispielsweise sollten „Personen, die nach dem Genuss von Hühnereiweiß innerhalb kurzer Zeit mit anaphylaktischen Symptomen (z. B. Angioödem, Atembeschwerden oder Kreislaufkollaps) reagieren“ nicht mit einem Impfstoff geimpft werden, der in bebrüteten Hühnereiern gezüchtet wurde (Gelbfieber- oder entsprechende Influenza-Impfstoffe). Allerdings stellt laut STIKO eine Allergie gegen Hühnereiweiß beispielsweise keine Kontraindikation gegen die FSME- oder MMR-Impfung dar, auch wenn in der Herstellung Zellkulturen mit Hühnerfibroblasten verwendet werden. Das Risiko für anaphylaktische Reaktionen sei nach MMR-Impfung bei nachgewiesener Hühnereiweißallergie nicht höher als das allgemeine Risiko für eine anaphylaktische Reaktion:


„Impfstoffe, für die zur Virusvermehrung Zellkulturen mit Hühnerfibroblasten verwendet werden (z. B. FSME- oder MMR-Impfstoffe), enthalten kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß stellt deshalb keine Kontraindikation gegen die FSME- oder MMR-Impfung dar.“

Epidemiologisches Bulletin 4/2024


Haben Impfstoffe eine anaphylaktische Reaktion ausgelöst, ohne dass der auslösende Stoff identifiziert werden konnte, sind sie aber eindeutig kontraindiziert.

STIKO nennt Kontraindikationen für Immunisierungen

Impfen nicht erlaubt!

Nicht neu, jedoch sicherlich weiterhin interessant, sind die sogenannten falschen Kontraindikationen. Die STIKO listet folgende auf:

  • „banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5° C) einhergehen
  • ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • Krampfanfälle in der Familie
  • Fieberkrämpfe in der Anamnese des zu impfenden Kindes
  • Ekzeme u. a. Dermatosen, lokal begrenzte Hautinfektionen
  • Behandlungen mit Antibiotika
  • Behandlungen mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes (Varizellen-Impfung nach Risikoabwägung)
  • angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
  • Neugeborenenikterus
  • Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Reifealter und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden.
  • Stillende: Sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer Impfung gegen Gelbfieber (s. o. unter Kontraindikationen).
  • gestillte Säuglinge: Voll- und teilgestillte Säuglinge können genauso nach den Empfehlungen der STIKO geimpft werden wie Säuglinge, die Muttermilchersatzprodukte oder andere Babynahrung erhalten.“

Literatur

Epidemiologisches Bulletin 4/2024, Stand: 25. Januar 2024, www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) zu Reiseimpfungen (Epidemiologischen Bulletin 14/2023), Stand: 11.01.2024, www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/14/Art_01.html


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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