Digitalisierung

„Mehr als ambitioniert“: GKV äußert sich zu ePA-Beginn 2025

Berlin - 05.02.2024, 13:45 Uhr

Kann die elektronische Patientenakte für alle wirklich schon Anfang nächsten Jahres kommen? (Foto: imago images / Christian Ohde)

Kann die elektronische Patientenakte für alle wirklich schon Anfang nächsten Jahres kommen? (Foto: imago images / Christian Ohde)


Mit Beginn des kommenden Jahres soll jeder, der dem nicht widerspricht, eine elektronische Patientenakte bekommen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt das, hat aber Zweifel, ob die zeitliche Planung realistisch ist.

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle kann kommen. Am Freitag vergangener Woche gab der Bundesrat grünes Licht für zwei Digitalisierungs-Gesetze von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), bereits Mitte Dezember waren sie vom Bundestag verabschiedet worden.

Zentral ist dabei die ePA. Sie soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen (Opt-out), bereitgestellt werden. Lauterbach hatte im Dezember gesagt, bei den Gesetzen handle es sich nicht um eine „abstrakte Angelegenheit“, sie würden die Arbeit sowohl von Medizinern als auch Forschern verändern.

Der GKV-Spitzenverband hat in einer Pressemitteilung am Freitag anlässlich der Entscheidung des Bundesrats die Frist für Beginn des kommenden Jahres als „mehr als ambitioniert“ bezeichnet. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Doris Pfeiffer, sagte demnach, die Kassen würden alles daransetzen, die ePA für alle fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

Allerdings würden die Versicherten genug Zeit für eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA und die Krankenkassen zur Vorbereitung der Opt-out-Lösung brauchen. „Nicht zuletzt müssen Ärztinnen und Ärzte die ePA dann auch befüllen können – und das setzt voraus, dass alle Praxisverwaltungssysteme für diesen Zweck entsprechend angepasst sind.“


Deutsche Apotheker Zeitung
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1 Kommentar

Strafbewehrt verpflichtend einführen

von Rainer W. am 07.02.2024 um 9:54 Uhr

Wie bei anderen Akteuren sollte das hier verpflichtend eingeführt werden, und 3% des Jahresumsatzes der GKV Strafe pro Jahr kosten, wenn es nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Ausserdem bei Datenpannen 3% des Jahresumsatzes bei Datenpannen durch die GKV gemäß DSGVO.

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