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IMPP beendet Lizenzierung
Ab 2025 keine neuen StEx-Aufgaben mehr zum Üben
Ab 2025 wird es keine aktuellen Multiple-Choice-Fragen aus dem ersten Staatsexamen zur Examensvorbereitung mehr geben. Bislang konnten Anbieter wie Verlage Lizenzen erwerben und die Fragen zur Verfügung stellen, zum Beispiel in der PharmaNavi-App. Damit ist aber im kommenden Jahr Schluss. Die alten Fragen wird es aber weiterhin geben.
Kenn Sie die Elementeigenschaften von weißem Phosphor oder die Blütenformel der Rosacaeen? Vermutlich tun das so adhoc die wenigsten. Aber im Zuge der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen (StEx) sind uns diese Fragen vermutlich allen begegnet. Ein wesentlicher Teil der Prüfungsvorbereitung besteht bei den meisten wohl darin, alte Fragen durchzuackern. Früher mit der guten alten Ratiopharm-CD heute Online oder mit Apps wie PharmaNavi.
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Anbieter wie Verlage oder andere kommerzielle Anbieter können nämlich, wenn die Prüfung gelaufen ist, vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), das die Fragen entwickelt, Lizenzen erwerben und die Aufgaben dann in ihre Produkte einbinden. Das wird allerdings in diesem Jahr zum letzten Male der Fall sein. Ab 2025 wird es dann keine neuen Prüfungsfragen mehr geben.
IMPP: Fragen können nicht wiederholt werden
Wie das IMPP mitteilt, werden den kommerziellen Lizenznehmern dann keine Nutzungsrechte mehr an den neu entwickelten Prüfungsaufgaben für die bundesweiten Staatsprüfungen in der Medizin, der Pharmazie, der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie und der Psychologischen Psychotherapie eingeräumt. Damit wolle man die hohe Qualität der Staatsexamina bewahren, heißt es. Die bisherige Lizenzierungspraxis habe entscheidend dazu beigetragen, dass Prüfungsfragen nur zu einem sehr geringen Teil wiederverwendet werden können. Daher müssten für jedes Examen neue Fragen entwickelt werden. Weil der Prüfungsstoff aber endlich sei, müssten diese Fragen immer detailliertere Teilbereiche adressieren. Diesem Trend möchte das IMPP entgegenwirken, schreibt es in einer Mitteilung.
Alte Fragen nicht betroffen
Stoff zum Üben für das erste Staatsexamen wird es allerdings auch weiterhin noch geben: Die Altfragen, für die bereits Lizenzen erworben wurden, dürfen weiter genutzt werden. Diese Änderung der Lizenzierungspraxis des IMPP beträfe nicht die Prüfungsaufgaben (sogenannte Altfragen), an denen kommerzielle
Lizenznehmer Nutzungsrechte bereits erworben haben, so das IMPP.
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