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Vieles, was in der Apotheke an Dokumentationspflichten anfällt, kann mittlerweile digital erledigt werden. Elektronische Dokumentenmanagement-Systeme, BtM- und Laborprogramme etc. machen es möglich. Doch werden die digitalen Dokumentationsmöglichkeiten auch flächendeckend genutzt? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
Reihenweise Ordner mit BtM-Karteikarten, Herstellungs- und Prüfprotokollen, Lieferscheinen und Rechnungen und vielem mehr waren früher in allen Apotheken zu finden. Hintergrund sind bekanntermaßen die umfangreichen Dokumentationspflichten in Verbindung mit verschiedensten Aufbewahrungsfristen. Letztere bewegen sich zwischen drei Jahren – für die Betäubungsmitteldokumentation – und 30 Jahren für alles, was unter das Transfusionsgesetz fällt. Dazwischen liegen mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren die Unterlagen, die steuerrechtlich relevant sind, sowie fünf Jahre für alles, was nach Apothekenbetriebsordnung zu dokumentieren ist. Heutzutage ist es aber nicht mehr notwendig Berge von Papier zu lagern, digitale Unterstützung macht es möglich.
Team Leitz-Ordner oder Team digital?
Wir würden gerne wissen, in welchen Bereichen die digitale Unterstützung von Ihnen genutzt wird. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil:
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