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Nach Kündigung
Vergütung für Grippeimpfung: Schiedsstelle muss entscheiden
Neben der Hilfstaxe hat der Deutsche Apothekerverband bereits im Herbst 2023 einen weiteren Vertrag mit den Krankenkassen gekündigt: den Vertrag über die Grippeschutzimpfungen. Grund für die Kündigung ist die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen. Da es nicht gelungen ist, fristgerecht eine neue Vereinbarung zu treffen, muss mal wieder die Schiedsstelle ran.
07.02.2024, 11:15 Uhr
![Für die impfenden Apotheken ändert sich durch die Vertragskündigung erstmal nichts. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)](https://c02.purpledshub.com/uploads/sites/86/2024/10/imago0198913120h-6048x3404-2560x1441-2.jpg)
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Neben der Hilfstaxe hat der Deutsche Apothekerverband bereits im Herbst 2023 einen weiteren Vertrag mit den Krankenkassen gekündigt: den Vertrag über die Grippeschutzimpfungen. Grund für die Kündigung ist die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen. Da es nicht gelungen ist, fristgerecht eine neue Vereinbarung zu treffen, muss mal wieder die Schiedsstelle ran.
Vergütung für Grippeimpfung: Schiedsstelle muss entscheiden
Neben der Hilfstaxe hat der Deutsche Apothekerverband bereits im Herbst 2023 einen weiteren Vertrag mit den Krankenkassen gekündigt: den Vertrag über die Grippeschutzimpfungen. Grund für die Kündigung ist die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen. Da es nicht gelungen ist, fristgerecht eine neue Vereinbarung zu treffen, muss mal wieder die Schiedsstelle ran.
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