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Nach Kündigung
Vergütung für Grippeimpfung: Schiedsstelle muss entscheiden
Neben der Hilfstaxe hat der Deutsche Apothekerverband bereits im Herbst 2023 einen weiteren Vertrag mit den Krankenkassen gekündigt: den Vertrag über die Grippeschutzimpfungen. Grund für die Kündigung ist die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen. Da es nicht gelungen ist, fristgerecht eine neue Vereinbarung zu treffen, muss mal wieder die Schiedsstelle ran.
Und täglich grüßt das Murmeltier: Mal wieder muss die Schiedsstelle entscheiden, weil es dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelungen ist, sich zu einigen. Diesmal geht es um den Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132 Absatz 1a SGB V. Diesen hatte der DAV gemäß dem Beschluss seiner Mitgliederversammlung bereits im Herbst 2023 mit Wirkung zum 31. März 2024 gekündigt, wie ein Sprecher gegenüber der DAZ bestätigt. Grund und Anlass für die Kündigung sei die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen gewesen.
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Bis zum Jahresende 2023 hätten Kassen und Apothekerschaft nun Zeit gehabt, sich über einen neuen Vertrag und vor allem über eine neue Vergütung zu einigen. Das ist aber nicht gelungen. Daher muss wieder mal die Schiedsstelle ran. Bis Ende März muss sie eine Entscheidung treffen.
Was bedeutet das für die Impfungen in der Apotheke?
Auf die Durchführung der Grippeimpfungen in den Apotheken hat das dem DAV zufolge allerdings keine Auswirkungen. Der gekündigte Vertrag gelte auf jeden Fall bis zum 30. Juni 2024 fort. Ab dem 1. Juli werde er dann durch den neuen Vertrag auf Basis der Schiedsstellenentscheidung ersetzt.
Dass Kassen und DAV sich nicht über Vertragsinhalte einigen können und die Entscheidung dann bei der Schiedsstelle landet, ist eher die Regel als die Ausnahme. Mittlerweile wird dies sogar in Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, indem dort entsprechende Fristen festgelegt werden. Es geht aber auch anders: So ist hinsichtlich des Wegfalls der Präqualifizierung für bestimmte apothekenübliche Produktgruppen laut Aussage des DAV gelungen, sich innerhalb der vorgegebenen Frist zu verständigen. Näheres wollte der DAV allerdings noch nicht mitteilen. Die Gremien beider Verbände müssten dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen, hieß es. „Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, sagte DAV-Chef Hans-Peter Hubmann Mitte Januar. Lang sollte es also nicht mehr dauern.
3 Kommentare
@Thomas Kerlag
von Shorafix am 08.02.2024 um 15:05 Uhr
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Wer impft in den Praxen oder Apotheken?
von Shorafix am 07.02.2024 um 20:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wer impft in den Praxen oder Apotheken
von Thomas Kerlag am 08.02.2024 um 7:06 Uhr
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