- DAZ.online
- News
- Politik
- BGH-Urteil: LAV Baden-Wü...
„Versorgungssystem der Apotheken wird kippen“
BGH-Urteil: LAV Baden-Württemberg fordert Rettungsschirm für Apotheken
Weg mit dem Apothekenabschlag, höhere Fixbeträge und Honorare für Dienstleistungen: Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg stellt angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Skonti Forderungen an die Gesundheitspolitik. „Das gesamte Versorgungssystem der Apotheken wird kippen“, warnt Präsidentin Tatjana Zambo.
Auch wenn die Folgen für die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel offenbar noch unklar sind: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom gestrigen Donnerstag, dass Skonti auf den Bezug von Rx-Arzneimitteln unzulässig sind, sorgt für Aufregung in der Apothekerschaft. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) forderte am Freitag, dass die Gesundheitspolitik sofort eingreifen und ein Rettungsschirm für die Apotheken im Land aufgespannt werden müsse. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands hervor.
„Der Großteil der Apotheken in Baden-Württemberg und in Deutschland war bereits vor dem Urteil des BGH betriebswirtschaftlich mehr als auf Kante genäht“, sagte die LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. Der Skonto-Deckel des BGH verschärfe für diese Apotheken nun die Situation erneut und dramatisch hin zu einem unerträglichen und betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbarem Maß, so Zambo. „Das gesamte Versorgungssystem der Apotheken wird kippen, wenn der Gesetzgeber jetzt nicht unverzüglich handelt und mit einem Rettungsschirm ausstattet, der vor allem sofort wirkenden finanziellen Maßnahmen enthalten muss.“
Mehr zum Thema
Rechtsanwalt Morton Douglas
„Das BGH-Urteil hat für die einzelne Apotheke erstmal keine unmittelbaren Folgen“
Folgen für Apotheken „erheblich“
BGH kippt Skonti bei Rx-Arzneimitteln
Stimmen zum BGH-Urteil
„Eine historische-wirtschaftliche Katastrophe“
Konkret fordert der LAV, dass der Apothekenabschlag sofort und deutlich gesenkt oder sogar ganz abgeschafft wird. „Es kann nicht sein, dass wir auf der Einkaufsseite beim Skonto gedeckelt werden, auf der Abrechnungsseite aber einen Skonto-Betrag in dieser Höhe verpflichtend gewähren müssen“, so Zambo.
Konditionen können Unterfinanzierung nicht ausgleichen
Zudem wiederholt der LAV die Forderung, dass das Apothekenhonorar durch eine Erhöhung des Fixbetrags angepasst wird. Durch den BGH-Deckel der Einkaufskonditionen könne die Unterfinanzierung nicht mehr aufgefangen werden.
Der Verband will zudem, dass die Honorare für die von Apotheken erbrachten Dienstleistungen deutlich angehoben werden. „Das Honorar für die Anfertigung einer Rezeptur ist genauso unterdimensioniert wie z. B. der Botendienst oder die uns zugestandene Sonderhonorierung für das Management von Lieferengpässen“, erklärte Zambo. Der Gesetzgeber müsse bei diesen Dienstleistungen nicht nur für eine Kostendeckung sorgen, „sondern jede einzelne Leistung hinsichtlich des Honorars in die Ertragszone zu bringen“.
Macht IHK-Mitgliedschaft noch Sinn?
Zu guter Letzt stellt der LAV den Sinn einer Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) in Frage. Apothekerinnen und Apotheker müssten nicht nur Mitglied in der jeweiligen Apothekerkammer sein, sondern als Selbständige auch in einer IHK. „Das BGH-Urteil limitiert uns im kaufmännischen Agieren. Für weit über 80 Prozent des Umsatzes einer durchschnittlichen Apotheke werden unsere Einkaufskonditionen gedeckelt und können nicht mehr frei verhandelt werden. Da frage ich mich, warum wir dann noch in einer IHK Mitgliedsbeiträge zahlen sollen“, so Zambo.
Die Unterfinanzierung der Apotheken würden sich durch die Entscheidung des BGH noch einmal „dramatisch“ verschärfen, fasst der LAV die Situation zusammen. Dies könne „politisch weder ausgesessen, noch auf die lange Bank geschoben werden“ und es zähle „jeder Tag und jede Woche“.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.