ApothekenRechtTag online

Der Einzelimport in Zeiten von Lieferengpässen - Was ist erlaubt, was ist verboten?

09.02.2024, 10:00 Uhr

Der ApothekenRechtTag findet im Rahmen der Interpharm online statt. 

Der ApothekenRechtTag findet im Rahmen der Interpharm online statt. 


Lieferengpässe bei Arzneimitteln haben ein nie dagewesenes Ausmaß angenommen. Apotheker betreiben einen immensen Aufwand, die Versorgung aufrecht zu erhalten, unter anderem mit Einzelimporten. Welche Fallstricke es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie beim diesjährigen ApothekenRechtTag im Rahmen der INTERPHARM online. 

Arzneimittel-Lieferengpässe stellen die Versorgung von Patienten mit Medikamenten vor große Herausforderungen. Importbestellungen werden als ein Mittel eingesetzt, um die Folgen von Lieferengpässen abzumildern und die Versorgungssicherheit von Patienten sicherzustellen. So wurde in der letzten Zeit beispielsweise aufgrund fehlender Verfügbarkeit das Antibiotikum Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol/Trimethoprim) aus Großbritannien auf den deutschen Markt gebracht. Dabei sind beim Einzelimport von Arzneimitteln zur Vermeidung von Retaxationen zahlreiche Anforderungen zu beachten, die in § 73 Arzneimittelgesetz gesetzlich normiert sind. Der Vortrag beleuchtet diese Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von importierten Arzneimitteln. Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau, B+D Rechtsanwälte, Berlin, ist anerkannter Experte auf dem Gebiet des Arzneimittel- und Apothekenrechts.

Der Einzelimport bei Arzneimitteln in Zeiten von Lieferengpässen - Was ist erlaubt, was ist verboten? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau auf dem ApothekenRechtTag online am 1. März 2024, 11.30 Uhr anlässlich der Interpharm.

„Weitere Informationen finden Sie online unter: www.interpharm.de


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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