Arzneimittel-Lieferengpässe stellen die Versorgung von Patienten mit Medikamenten vor große Herausforderungen. Importbestellungen werden als ein Mittel eingesetzt, um die Folgen von Lieferengpässen abzumildern und die Versorgungssicherheit von Patienten sicherzustellen. So wurde in der letzten Zeit beispielsweise aufgrund fehlender Verfügbarkeit das Antibiotikum Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol/Trimethoprim) aus Großbritannien auf den deutschen Markt gebracht. Dabei sind beim Einzelimport von Arzneimitteln zur Vermeidung von Retaxationen zahlreiche Anforderungen zu beachten, die in § 73 Arzneimittelgesetz gesetzlich normiert sind. Der Vortrag beleuchtet diese Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von importierten Arzneimitteln. Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau, B+D Rechtsanwälte, Berlin, ist anerkannter Experte auf dem Gebiet des Arzneimittel- und Apothekenrechts.
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