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Erst das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums, jetzt das – nicht ganz unerwartete – Urteil des Bundesgerichtshofs zur (Nicht-)Zulässigkeit von Skonti auf den Bezug von Rx-Arzneimitteln. Was könnte jetzt folgen? Ein paar Vorschläge von Professor Reinhard Herzog.
Bevor man daran geht, die Auswirkungen zu quantifizieren (praktisch betroffen ist im Schnitt weniger als die Hälfte des Apotheken-Einkaufsvolumens, da Non-Rx gar nicht betroffen ist und z.B. Rx-Hochpreiser und Kontingentartikel vom Großhandel nicht skontiert werden), stellen sich grundsätzlich einige Fragen. Zum einen: Inwieweit ist das Urteil jetzt rechtskräftig, oder kommt nicht aufschiebend ein Verfahren vor dem EuGH wegen Wettbewerbsverzerrung (Stichwort Versand) infrage? Dann drehen wir den Klagespieß einfach mal um.
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Zum anderen kann natürlich auf der Rabattseite vielfältig umgeschichtet werden. Genossenschaften können höhere Gewinnbeteiligungen ausschütten. Ein Teil lässt sich in das Non-Rx-Geschäft überwälzen. Diverse Rückvergütungen sind eine weitere Option, wie auch die Rückführung diverser Gebühren des Großhandels . Und anderes mehr ... Jedenfalls fließen dem Großhandel und der Industrie im Direktgeschäft jetzt erhebliche Mittel zu, die schlimmstenfalls noch die Begehrlichkeiten der Politik wecken.
„Modell Zahnärzte“ für Apotheken?
Und zu guter Letzt steht jetzt der „Kassenrabatt“ im Fokus. Wie lässt sich dieser noch rechtfertigen? Perspektivisch könnte sogar die gesamte Arzneimittel-Preisverordnung (AMPreisV) auf den Prüfstand kommen. Warum dann nicht das „Modell Zahnärzte“? Hier war anfangs das Geschrei auch groß, als viele Leistungen ausgegliedert wurden und privat bezahlt werden mussten. Bei uns würden dann die Kassen nur noch einen Festzuschuss bzw. Festpreis bezahlen (und manches gar nicht mehr), die Apotheken rechnen frei im Wettbewerb gegenüber den Kunden ab und kaufen ein, wie sie lustig sind. Dann wäre Schluss mit dieser Gängelei und Fremdbestimmung. Da das Geld nicht mehr an den Bäumen wächst und die Politik zunehmend unter Finanzierungsdruck gerät, könnte die Überwälzung auf die Patienten durchaus salonfähig werden. Das wäre dann ganz großes Kino – und nicht mal unbedingt zum Nachteil der Anbieter. Siehe die Zahnärzte oder auch die Optiker.
1 Kommentar
Kritik
von DAZ am 09.02.2024 um 12:24 Uhr
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