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BGH-Entscheidung
Overwiening zu Skonti: Auswirkungen lassen sich „kaum abschätzen“
Die ABDA hat sich bereits am Tag der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einer Krisensitzung mit dem Thema Skonti und den möglichen Konsequenzen beschäftigt. Die Aufarbeitung läuft derzeit noch, an diesem Donnerstag sollen die Ergebnisse dem Gesamtvorstand vorgelegt werden – und könnten dann auch in den Forderungskatalog bezüglich der „Apothekenreform“ aufgenommen werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit von Skonti bei Rx-Arzneimitteln vom Donnerstag schlägt weiter Wellen. Die Verunsicherung in der Apothekerschaft ist groß. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kammern und Verbänden äußerten sich bereits in den vergangenen Tagen. Auch wenn der BGH noch keine Begründung für seine Entscheidung vorgelegt hat und dies auch bis zu fünf Monate Zeit in Anspruch nehmen kann, überwiegt doch die Meinung, dass es wenig Gutes mit sich bringen wird.
Am Montag richtete sich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Brief an die Apothekerkammer, -vereine und -verbände und betont: Die allgemeinen Auswirkungen der Entscheidung lassen sich gegenwärtig ohne Kenntnis der Urteilsgründe „kaum abschätzen“. Grund hierfür sei, dass die Entscheidung sich auf die Skontogewährung im Verhältnis zwischen einem pharmazeutischen Unternehmen und einer Apotheke beziehe.
„Sicher ist allerdings“, so Overwiening, „dass mit dieser Entscheidung erneut die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken verschlechtert wird und sich so die Notwendigkeit nochmals verstärkt, den Apotheken eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu gewähren.“
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Die ABDA arbeite derzeit die Auswirkungen der Entscheidung unter „rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten“ auf, so Overwiening. An diesem Donnerstag werden die Ergebnisse in der Sitzung des Gesamtvorstandes vorgelegt. Dann könnten Reaktionen auf das Urteil „in den Gesamtkatalog unserer Forderungen im Zusammenhang mit der ‚Apothekenreform‘“ aufgenommen werden. Laut der ABDA-Präsidentin hat die Standesvertretung sich sofort nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung am Donnerstag in einer Krisensitzung mit dem Thema befasst und das weitere Vorgehen erörtert.
4 Kommentare
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