BGH-Entscheidung

Overwiening zu Skonti: Auswirkungen lassen sich „kaum abschätzen“

Berlin - 12.02.2024, 16:45 Uhr

Die wirtschaftliche Situation der Apotheken wird sich mit der BGH-Entscheidung weiter verschlechtern, so viel ist sicher, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. (Foto: ABDA)

Die wirtschaftliche Situation der Apotheken wird sich mit der BGH-Entscheidung weiter verschlechtern, so viel ist sicher, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. (Foto: ABDA)


Die ABDA hat sich bereits am Tag der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einer Krisensitzung mit dem Thema Skonti und den möglichen Konsequenzen beschäftigt. Die Aufarbeitung läuft derzeit noch, an diesem Donnerstag sollen die Ergebnisse dem Gesamtvorstand vorgelegt werden – und könnten dann auch in den Forderungskatalog bezüglich der „Apothekenreform“ aufgenommen werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit von Skonti bei Rx-Arzneimitteln vom Donnerstag schlägt weiter Wellen. Die Verunsicherung in der Apothekerschaft ist groß. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kammern und Verbänden äußerten sich bereits in den vergangenen Tagen. Auch wenn der BGH noch keine Begründung für seine Entscheidung vorgelegt hat und dies auch bis zu fünf Monate Zeit in Anspruch nehmen kann, überwiegt doch die Meinung, dass es wenig Gutes mit sich bringen wird.

Am Montag richtete sich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Brief an die Apothekerkammer, -vereine und -verbände und betont: Die allgemeinen Auswirkungen der Entscheidung lassen sich gegenwärtig ohne Kenntnis der Urteilsgründe „kaum abschätzen“. Grund hierfür sei, dass die Entscheidung sich auf die Skontogewährung im Verhältnis zwischen einem pharmazeutischen Unternehmen und einer Apotheke beziehe.

„Sicher ist allerdings“, so Overwiening, „dass mit dieser Entscheidung erneut die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken verschlechtert wird und sich so die Notwendigkeit nochmals verstärkt, den Apotheken eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu gewähren.“

Mehr zum Thema

Die ABDA arbeite derzeit die Auswirkungen der Entscheidung unter „rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten“ auf, so Overwiening. An diesem Donnerstag werden die Ergebnisse in der Sitzung des Gesamtvorstandes vorgelegt. Dann könnten Reaktionen auf das Urteil „in den Gesamtkatalog unserer Forderungen im Zusammenhang mit der ‚Apothekenreform‘“ aufgenommen werden. Laut der ABDA-Präsidentin hat die Standesvertretung sich sofort nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung am Donnerstag in einer Krisensitzung mit dem Thema befasst und das weitere Vorgehen erörtert.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Skonti Urteil

von Conny am 13.02.2024 um 14:28 Uhr

Ich verstehe es nicht. Bei dem Urteil gab es zwei Möglichkeiten. Skonti erlaubt oder nicht erlaubt. In beiden Fällen hätte ich den passenden Plan bzw. die Auswirkungen sofort zur Hand gehabt. -in zehn Minuten !!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Politische Fortschritte und Erfolge

von Rainer W. am 13.02.2024 um 13:15 Uhr

Sind das die politischen Erfolge und Fortschritte, die wir anerkennen sollen?

20.000 € - 40.000 € Gewinnrückgang durch Streichung der Skonti, nochmal fünfstellige Verluste durch die anstehende Tariferhöhung, das ganze wird "ausgeglichen" durch vierstellige Verluste aufgrund des erhöhten Kassenabschlags, und die angekündigte Honorar"reform" durch Lauterbach würde die meisten Apotheken auch noch mal im vierstelligen Bereich pro Jahr kosten.

Derweilen haben die Kassen sich mal wieder im Milliardenbereich verschätzt, das angekündigte Milliardendefizit wird jetzt zu vorraussichtlich 7 Milliarden Überschüssen führen und der "es ist kein Geld da"- Gesundheitsminister entsorgt gerade Corona-Impfstoffe für ebenfalls rund 7 Milliarden euro, und hat dann noch verpflichtende Abnahmeverträge für die nächsten 10? Jahre mit den Herstellern abgeschlossen.

Alleine mit dem Geld, das der Gesundheitsminister in den drei Jahren verpulvert hat kann man die Apotheken für ein Jahrzehnt sanieren. Aber wir sind halt kein Benko oder Karstadt, was zählen schon die 90% Frauenarbeitsplätze bei 160.000 Angestellten in der Apotheke. Das kann man alles streichen, die Niederländer in der Steueroase gleichen das ohne Kontrolle, Steuer oder Haftbarkeit aus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wieder in den Sand gesetzt

von Thomas Horst am 12.02.2024 um 19:50 Uhr

Es war bekannt, das ein Urteil gefällt wird. Der Vorstand hätte vorbereitet sein müssen....war man aber allen Anschein nach ( wieder mal ) nicht. Das ist beschämend.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 12.02.2024 um 16:49 Uhr

"in den Gesamtkatalog unserer Forderungen"

Und wen interessiert dieser "Forderungskatalog"?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.