PEI-IVD als EU-Referenzlabor ernannt
Seit Dezember 2023 darf sich nun das seit Jahrzehnten etablierte Prüflabor für In-vitro-Diagnostika am Paul-Ehrlich-Institut (PEI-IVD) EU-Referenzlabor für gleich zwei Prüfbereiche nennen: „Hepatitis- und Retroviren“ sowie „Atemwegsviren“ [7]. In den Aufgabenbereich „Hepatitis- und Retroviren“ fällt dann unter anderem die Prüfung von HIV- und Hepatitis-Diagnostika. Diese werden beispielsweise bei biologischen Arzneimitteln menschlichen Ursprungs (z. B. aus Blut- und Plasmaspenden) eingesetzt, aber auch HIV-Schnelltests zur Selbstanwendung zählen dazu. Gerade hier haben präzise und zuverlässige Tests große Relevanz. Das PEI gab auf DAZ-Anfrage an, dass eine einheitliche Prüfung aller HIV-Selbsttests erst nach Neuzertifizierung dieser Produkte gemäß den Vorgaben der neuen IVD-Verordnung und Einrichtung von EU-Referenzlaboren möglich sein wird [6].
Der zweite vom PEI abgedeckte Prüfbereich „Atemwegsviren“ wird sich unter anderem damit befassen, In-vitro-Diagnostika zur Detektion von SARS-CoV-2-Infektionen, also zum Beispiel Antigentests, zu validieren. Somit werden auch die Vierfach-Selbsttests zukünftig vom PEI-IVD kontrolliert werden. Da innerhalb des Kombinationstests nur SARS-CoV-2 der zu testenden Hochrisikoklasse D angehört, nicht jedoch Influenza-Viren und RSV (Klasse C), wird man sich bei der Überprüfung biomarkerspezifisch auf SARS-CoV-2 beschränken [6].
Wie bereits erwähnt, gilt eine Übergangsfrist, bis die EU-Referenzlaboratorien mit ihrer Arbeit beginnen und die neuen Zertifizierungsregeln implementiert sind. Somit haben Anbieter betroffener In-vitro-Diagnostika, die sich gemäß den Vorgaben der alten Richtlinie selbst CE-zertifizieren konnten, noch viel Zeit, ihre Produkte zu vermarkten. Produkte der Risikoklasse D müssen lediglich bis zum 25. Mai 2025 nach den neuen, strengeren Vorgaben, insbesondere zur Leistungsbewertung der Sensitivität und Spezifität, kontrolliert worden sein, um auch darüber hinaus verkauft werden zu können. Übrigens zählt eine Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Selbsttests für Laien nicht zu den Aufgaben eines EU-Referenzlabors [6].
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