Vollversorgender pharmazeutische Großhandlungen

Skonti-Urteil: Phagro begrüßt „Rechtssicherheit“

Berlin - 13.02.2024, 16:45 Uhr

Entscheidung des BGH ist maßgebend für die Zusammenarbeit mit den Apotheken: Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag. (Foto: Phoenix)

Entscheidung des BGH ist maßgebend für die Zusammenarbeit mit den Apotheken: Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag. (Foto: Phoenix)


Der Pharmagroßhandel hält sich bislang noch bedeckt mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Skonti bei Rx-Arzneimitteln. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels teilte nun aber mit, dass er die „Rechtssicherheit“ begrüße.

Es herrscht noch etwas Ratlosigkeit bezüglich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Skonti bei Rx-Arzneimitteln. Grund dafür ist vor allem, dass die Urteilsbegründung noch aussteht. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte an diesem Montag in einem Brief an Apothekerkammern, -vereine und -verbände geschrieben, dass sich die allgemeinen Auswirkungen der Entscheidung ohne Kenntnis dieser „kaum abschätzen“ ließen.

Auch die Wettbewerbszentrale hatte dies gegenüber der DAZ im Anschluss an die BGH-Entscheidung betont. Sie freute sich allerdings darüber, dass „eine seit 2016 diskutierte Rechtsfrage geklärt“ worden sei. Weitergehend wollte man sich aber nicht äußern, solange keine Urteilsbegründung vorliegt. Die einzelnen Großhandelsunternehmen hielten sich auf Anfrage ebenfalls bedeckt.

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) begrüßte an diesem Dienstag, dass mit dem Urteil „Rechtssicherheit geschaffen“ wurde. „Für unsere Mitgliedsunternehmen, die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland, ist die Entscheidung des BGH maßgebend für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, den Apotheken“, erklärte der Vorsitzende Marcus Freitag. Zur abschließenden Bewertung der Folgen des Urteils sei man jedoch auf die Urteilsbegründung des Gerichts angewiesen, betonte auch er.

Die ABDA arbeitet gegenwärtig nach eigenen Angaben die möglichen Auswirkungen der Entscheidung unter „rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten“ auf. An diesem Donnerstag werden die Ergebnisse in der Sitzung des Gesamtvorstandes vorgelegt. Reaktionen auf das Urteil könnten dann „in den Gesamtkatalog“ der Forderungen bezüglich der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten „Apothekenreform“ aufgenommen werden, so Overwiening.


Deutsche Apotheker Zeitung
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