Stellungnahme Referentenentwurf Änderung AMVV

ABDA: Berufsbezeichnung bei E-Rezept soll wegfallen

Berlin - 19.02.2024, 17:50 Uhr

Berufsbezeichnung in Zukunft nur noch bei Rezepten außerhalb der TI-Struktur? (Foto: ABDA)

Berufsbezeichnung in Zukunft nur noch bei Rezepten außerhalb der TI-Struktur? (Foto: ABDA)


Fehlerhafte Berufsbezeichnungen beim E-Rezept sorgen immer noch für Unmut und sind auch Grund für Retaxationen. Die ABDA will das Problem nun angehen und regt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsordnung weitere Anpassungen an.

Rizatriptan soll verschreibungsfrei werden. auch die Antihistaminika Olopatadin zur Anwendung am Auge und Bilastin in einer 10-mg-Dosierung. Das sieht unter anderem der auf den 12. Januar datierte Referentenentwurf für eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) vor.

Die ABDA hat nun in einer Stellungnahme begrüßt, dass die AMVV „an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“ angepasst werden soll. Sie möchte aber darüber hinaus weitere Veränderungen anregen – und hat dabei das E-Rezept im Blick.

„Erhebliches Streitpotential“ beim E-Rezept

Da bestehe weiterhin „erhebliches Streitpotential hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung in der digitalen Welt“. Dadurch werde die Arzneimittelversorgung behindert, Apotheken seien der Gefahr von Retaxationen ausgesetzt und „grundsätzlich der Erfolg der Einführung des elektronischen Rezepts in Frage gestellt“.

Konkret geht es um die Angabe zur Berufsbezeichnung. § 2 Absatz 1 AMVV Nr. 1 soll die Qualifikation der verschreibenden Person und damit deren Befugnis gewährleisten. Allerdings sei nach geltender Rechtslage durch den erforderlichen Heilberufsausweis in der Telematikinfrastruktur sichergestellt, dass eine ordnungsgemäße Verschreibung nur durch einen Arzt oder Zahnarzt ausgestellt wird.

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In diesem Sinne regt die ABDA an, dass diese Angaben nur für Rezepte verpflichtend sein sollen, die nicht innerhalb der Telematikinfrastruktur ausgestellt werden. Hier müsse gewährleistet bleiben, dass die Angaben weiterhin arzneimittelrechtlich verbindlich vorgesehen sind.

Die Frage unklarer oder fehlender Berufsbezeichnungen führte mit Beginn der verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts zu viel Unmut innerhalb der Apothekerschaft. Unter anderem wandte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) in der Sache an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen.

Einige Krankenkassen versprachen bei den Berufsbezeichnungen, auf Retaxationen zu verzichten. Der DAV forderte darüber hinaus eine Friedenspflicht bei den E-Rezepten in der Startphase.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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