Verbrauchertäuschung

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Werbung mit „Cardio“-Supplementen

Stuttgart - 19.02.2024, 11:15 Uhr

So sieht eine Packung eines Nahrungsergänzungsmittels aus, vor dem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt. (cardione | peshkova / AdobeStock | DAZ)

So sieht eine Packung eines Nahrungsergänzungsmittels aus, vor dem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt. (cardione | peshkova / AdobeStock | DAZ)


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung für „Cardio“-Produkte. Nach Auffassung des Verbandes werden die Nahrungsergänzungsmittel rechtswidrig beworben – und das in zweierlei Hinsicht.

Die Hersteller der Produkte „CardioBalance“, „CardiOne“, „Cardiotensive“ oder „Cardiotonus“ – Geberich OÜ (Estland) und die Geberich GmbH (Schweiz) – wurden von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) abgemahnt und Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor der Werbung gewarnt. Die Nahrungsergänzungsmittel wurden nach Auffassung der Verbraucherzentrale mit rechtswidrigen gesundheitsbezogenen Angaben beworben. Außerdem wurden falsche Prominenten-Zitate verwendet.

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Im Zuge des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ seien in den vergangenen Monaten „dutzende“ Verbraucheranfragen zu den „Cardio“-Produkten beantwortet worden, wie in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW zu lesen ist. Beworben wurden die Supplemente mit Aussagen wie „nährt das Herz, normalisiert den Blutdruck, reinigt die Gefäße“. Die Verbraucher und Verbaucherinnen in den Anfragen wären aufgrund der rechtswidrigen Werbung von einem Arzneimittel ausgegangen.

Der Hersteller wurde von der Verbraucherzentrale nun aufgefordert, derartige Aussagen zu unterlassen.

Falsche Prominenten-Statements

Die Prominenten Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger werden auf einer Internetseite neben „Cardio“-Produkten abgebildet und zitiert. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale bei dem Arzt und der Moderatorin stellten beide klar, nie in die Werbung eingewilligt zu haben.

Hersteller dementiert, hinter der rechtswidrigen Werbung zu stecken

Die Herstellerfirma dementiert sowohl die rechtswidrigen Werbeaussagen als auch die gefälschten Statements: Sie würden nicht hinter der widerrechtlichen Werbung zu „CardioBalance“ auf den Online-Seiten und den vermeintlichen Statements von Eckart von Hirschhausen stecken. Da die Internetseite kein Impressum besitzt, ist ein Nachweis schwierig. 

Einer der abgemahnten Anbieter, Geberich OÜ, hat aber eine Unterlassungserklärung für eine Werbung auf der Firmeninternetseite abgegeben. Geberich OÜ hat sich damit verpflichtet, für „CardioBalance“ und andere Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr damit zu werben, dass diese ordnungsgemäß beim Gesundheitsministerium registriert seien, wie es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt. Eine derartige Registrierung gibt es in Deutschland nicht. 

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat juristische Schritte eingeleitet, da die von Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger stammenden Bilder aus einem WDR-Interview entnommen wurden. Einige Webseiten seien wohl bereits gelöscht worden. Jedoch tauchen immer wieder neue Seiten mit diesen Inhalten auf, wie die Verbraucherzentrale schreibt.

Was tun, wenn „Cardio“-Produkte bereits gekauft wurden?

„Wer bereits auf die Werbung hereingefallen ist, kann die Vertragserklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen“, erklärt Susanne Punsmann, Rechtsanwältin im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“. Die Frist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung zwei Wochen, andernfalls sogar ein Jahr und 14 Tage. Dafür dürfen Siegel, etwa am Deckel der Verpackung, zuvor aber nicht entfernt worden sein. „Wer für die Zahlung per Nachnahme ausgewählt hat, kann auch die Annahme des Pakets verweigern, muss aber zuvor den Widerruf zum Beispiel per E-Mail erklären“, erläutert Punsmann. 

Bei Werbung mit Prominenten solle man genauer hinschauen, da solche Täuschungen zunähmen. Wenn sich Verbraucher und Verbraucherinnen bei Gesundheitsprodukten unsicher seien, könnten sie sich an das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wenden, sagt Punsmann: „Am besten gleich einen Screenshot oder Links beifügen, damit die Produkte schneller geprüft werden können.“


Juliane Russ, M.Sc., Volontärin


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2 Kommentare

Cardiotonusbestellung

von Feilbach am 11.03.2024 um 19:11 Uhr

Habe Cardiotonus am 11.3. per Nachnahme bestellt. Möchte Annahme verweigern, kann nicht widerrufen, da keine Adresse oder E-Mail. Was kann ich tun?
Habe eben schon mal geschrieben, hatte aber meine E-Mail Adresse falsch eingegeben.

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Cardiotonus Hirschhausen/ Maischberger

von Christina Kerker-Keck am 09.03.2024 um 13:57 Uhr

Habe das Produkt heute am Telefon bestellt . Möchte widerrufen habe aber keine Anschrift und ein Rückruf bleibt ohne Erfolg. Habe per Nachnahme abgeschlossen , würde die Annahme verweigern , kann de facto aber nicht widerrufen!
Was kann ich tun?

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