Nachfrage beim BMG

Gebühr für den Ausdruck des E-Rezept-Token?

Stuttgart - 21.02.2024, 07:00 Uhr

Praxen müssen den Token auf Wunsch ausdrucken. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Praxen müssen den Token auf Wunsch ausdrucken. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)


Der Ausdruck des Tokens war von Anfang an als barrierefreier Weg vorgesehen, E-Rezepte einzulösen. Bei den Arztpraxen ist dies wenig beliebt. Obwohl Patient*innen Anspruch auf den Ausdruck haben, wird dies wohl immer wieder verweigert. Unter anderem aus Kostengründen. Eine Gebühr wäre allerdings nicht zulässig, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der DAZ bestätigt. 

Digital ist umsonst, Papier kostet extra. Diese Devise ist uns schon seit langem aus verschiedenen Lebensbereichen bekannt, zum Beispiel beim Banking oder bei Konzerttickets. Beim E-Rezept ist das allerdings, dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, keine Option. Eine Sprecherin erklärt auf Nachfrage der DAZ: „Die Versicherten können nach § 360 Absatz 9 Satz 1 SGB V frei wählen, ob ihnen die Zugangsdaten für das E-Rezept entweder elektronisch oder durch einen Ausdruck in Papierform bereitgestellt werden sollen. Hierbei handelt es sich um einen Anspruch des Versicherten. Eine besondere Gebühr darf insoweit nicht erhoben werden.“

Demnach dürfen Arztpraxen den Ausdruck des Tokens auch nicht verweigern, wenn dieser gewünscht wird. Im Alltag passiert das aber wohl immer wieder. Den Praxen stößt auf, dass sie Kosten für Druck und Papier selbst tragen müssen.

Ausdruck war von Anfang an geplant

Dabei ist der Ausdruck des E-Rezept-Tokens einer von zwei Einlösewegen, die von Anfang an vorgesehen waren. Neben der Gematik-App sollte der Zugang zum E-Rezept in Papierform gewährleisten, dass auch Menschen ohne Smartphone weiterhin Rezepte einlösen können. Auf das Muster 16 darf nämlich strenggenommen nur bei technischen Problemen zurückgegriffen werden. Der Abruf mittels Versichertenkarte kam erst später dazu, vor allem auf Drängen kassenärztlicher Vereinigungen. Die Tatsache, dass es damit nun einen weiteren handyfreien Zugang zum E-Rezept gibt, hat aber bezüglich des Anspruchs auf den Token-Ausdruck erstmal nichts geändert. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Arzt verweigert Ausdruck

von Nadine am 27.02.2024 um 9:01 Uhr

Ich lasse mich aufgrund der Entfernung von meiner Vor-Ort-Apotheke beliefern und gebe dazu natürlich nicht meine Karte aus der Hand. Aussage bei meinem Arzt: "einen Ausdruck bekommen Sie nur, wenn Sie online bestellen wollen, ansonsten müssen Sie mit der Karte in die Apotheke gehen. Das sind schließlich unsere Drucker-Kosten". Das ist eine Frechheit, fördert nur den Online-Handel und macht Apotheken kaputt! Nachdem ich auf mein Recht auf einen Ausdruck hingewiesen hatte, kamen blöde Kommentare. Ich habe auf den Ausdruck bestanden und habe ihn schlussendlich bekommen. Ich bin aber gespannt, wie es in der Praxis läuft, wenn ich mal wieder einen Notfall habe und auf deren Goodwill angewiesen bin.

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E-Rezept Token

von R. Papesch am 24.02.2024 um 12:30 Uhr

Für mich widerspricht es sich, wenn etwas digitalisiert werden soll und dann Papierausdrucke in DinA 4 erlaubt sein sollen um QR-Codes zu erhalten. Nutzer von Online Apotheken sollten die e-rezept App dann verpflichtend nutzen, da sie einen Preisvorteil gegenüber der Apotheke vor Ort haben (z. B. Nachlass oder reduzierte Rezeptgebühren).
Wenn mit Komfortsignatur gearbeitet wird und die Gematik funktioniert ist ein Einlösen mit der Versichertenkarte völlig problemlos.

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AW: E-Rezept Token

von Will Mathews am 29.02.2024 um 11:54 Uhr

Ausdruck erfolgt nicht auf A4, sondern A5. Größe wie Überweisung oder (frühere) AU.
Da ich sehr viele negative Kritiken zu der Gematik-App gelesen habe und "meine" Online-Apotheke den QR-Code benötigt, werde ich zumindest bei dem ersten eRezept auf dem Ausdruck bestehen. Die Arztpraxis hat schon signalisiert, dass sie das verweigern oder eine Gebühr erheben möchte. Na, das kann noch Ärger geben! Per eMail versenden wollen sie den Code aber auch nicht, das würde mir ja schon reichen.

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