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Nachfrage beim BMG
Gebühr für den Ausdruck des E-Rezept-Token?
Der Ausdruck des Tokens war von Anfang an als barrierefreier Weg vorgesehen, E-Rezepte einzulösen. Bei den Arztpraxen ist dies wenig beliebt. Obwohl Patient*innen Anspruch auf den Ausdruck haben, wird dies wohl immer wieder verweigert. Unter anderem aus Kostengründen. Eine Gebühr wäre allerdings nicht zulässig, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der DAZ bestätigt.
Digital ist umsonst, Papier kostet extra. Diese Devise ist uns schon seit langem aus verschiedenen Lebensbereichen bekannt, zum Beispiel beim Banking oder bei Konzerttickets. Beim E-Rezept ist das allerdings, dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, keine Option. Eine Sprecherin erklärt auf Nachfrage der DAZ: „Die Versicherten können nach § 360 Absatz 9 Satz 1 SGB V frei wählen, ob ihnen die Zugangsdaten für das E-Rezept entweder elektronisch oder durch einen Ausdruck in Papierform bereitgestellt werden sollen. Hierbei handelt es sich um einen Anspruch des Versicherten. Eine besondere Gebühr darf insoweit nicht erhoben werden.“
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Anspruch auf Ausdruck des E-Rezept-Tokens: Wo steht das eigentlich?
Demnach dürfen Arztpraxen den Ausdruck des Tokens auch nicht verweigern, wenn dieser gewünscht wird. Im Alltag passiert das aber wohl immer wieder. Den Praxen stößt auf, dass sie Kosten für Druck und Papier selbst tragen müssen.
Ausdruck war von Anfang an geplant
Dabei ist der Ausdruck des E-Rezept-Tokens einer von zwei Einlösewegen, die von Anfang an vorgesehen waren. Neben der Gematik-App sollte der Zugang zum E-Rezept in Papierform gewährleisten, dass auch Menschen ohne Smartphone weiterhin Rezepte einlösen können. Auf das Muster 16 darf nämlich strenggenommen nur bei technischen Problemen zurückgegriffen werden. Der Abruf mittels Versichertenkarte kam erst später dazu, vor allem auf Drängen kassenärztlicher Vereinigungen. Die Tatsache, dass es damit nun einen weiteren handyfreien Zugang zum E-Rezept gibt, hat aber bezüglich des Anspruchs auf den Token-Ausdruck erstmal nichts geändert.
3 Kommentare
Arzt verweigert Ausdruck
von Nadine am 27.02.2024 um 9:01 Uhr
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E-Rezept Token
von R. Papesch am 24.02.2024 um 12:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: E-Rezept Token
von Will Mathews am 29.02.2024 um 11:54 Uhr
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