Daraufhin haben nun die Primärkassen in Hamburg Friedenspflichten anerkannt und gegenüber dem Hamburger Apothekerverein erklärt, „keine Beanstandungen bei fehlerhaften Angaben, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangieren“ vorzunehmen. Weiter heißt es von den Primärkassen: „Die Apotheken wirken bei etwaig von den Krankenkassen zum Zwecke der Weiterverarbeitung benötigten Datenkorrekturen mit.“
Diese Regelung gelte für Rezepte, die bis zum 31. März 2024 von der Apotheke abgerufen werden. Die Vertragspartner würden sich zeitnah über eine Verlängerung abstimmen.
Friedenspflicht beim Entlassmanagement
Außerdem gibt es eine Friedenspflicht zum Entlassmanagement. Dazu erklären die Primärkassen in Hamburg: „Um die Patientenversorgung im Entlassmanagement zu gewährleisten, verständigen sich die Vertragspartner, dass Beanstandungen aufgrund folgender differierender Angaben nicht zulässig sind:
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