Medizinforschungsgesetz

G-BA gegen Vertraulichkeit bei Erstattungsbeiträgen

Deutschland soll als Pharmastandort attraktiver werden. Der Referentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes sieht dafür unter anderem vor, dass die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel nicht mehr zwingend öffentlich sein müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss lehnt dies in seiner Stellungnahme nun ab.