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Medizinforschungsgesetz
G-BA gegen Vertraulichkeit bei Erstattungsbeiträgen
Deutschland soll als Pharmastandort attraktiver werden. Der Referentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes sieht dafür unter anderem vor, dass die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel nicht mehr zwingend öffentlich sein müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss lehnt dies in seiner Stellungnahme nun ab.
Berlin – 22.02.2024, 12:45 Uhr

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BPI zu Medizinforschungsgesetz: Reicht nicht zum Überholen
Mit dem Medizinforschungsgesetz will die Bundesregierung unter anderem den Pharmastandort Deutschland attraktiver machen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie äußerte sich nun zum Referentenentwurf.
So soll der Pharmastandort Deutschland attraktiver werden
Im vergangenen Sommer hatte der Bundesgesundheitsminister seine Pläne für ein Medizinforschungsgesetz angekündigt. Anfang Dezember präsentierte er die Eckpunkte, jetzt liegt der Referentenentwurf vor. Mit dem Gesetz sollen vor allem weite Teile der Pharmastrategie umgesetzt werden, die das Bundeskabinett Mitte Dezember beschlossen hatte. Ziel ist, den Pharmastandort Deutschland attraktiver zu machen.
Krankenkassen kritisieren Pharmastrategie des Bundes
Die Bundesregierung startete vor einer Weile eine Charmeoffensive in Richtung Pharmaindustrie. Eine entsprechende beschlossene Strategie gefällt aber nicht allen. Einige Krankenkassen kritisieren insbesondere die Änderungspläne bei der Arzneimittelpreisbildung und sagen: Standortförderung darf nicht über Beitragszahler finanziert werden!
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