Bundessozialgericht

Honorarkürzung für TI-Verweigerer war rechtens

Vertragsärzte, die sich bis Anfang 2019 nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden hatten, um die Versichertenstammdaten ihrer Patienten abzugleichen, konnte das Honorar zu Recht gekürzt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.