Heimversorgungslösung von Red

Nicht das E-Rezept kommt zur Apotheke, sondern die Apotheke zum E-Rezept

07.03.2024, 16:45 Uhr

In der Heimversorgung bereitet das E-Rezept Probleme. (Foto: imago images / Funke Foto Services) 

In der Heimversorgung bereitet das E-Rezept Probleme. (Foto: imago images / Funke Foto Services) 


Das Bundesgesundheitsministerium vertritt aktuell die Meinung, dass Arztpraxen E-Rezepte nicht direkt via KIM an Apotheken schicken dürfen. Auch nicht im Rahmen der Heimversorgung. Das letzte Wort ist hier sicher noch nicht gesprochen. Aber TI-Anbieter Red präsentiert nun seine eigene Lösung für das Problem. 

Einer von vielen Problemfällen beim E-Rezept ist die Heimversorgung. Denn während fürs Muster-16 klar mittlerweile klargestellt wurde, dass im Rahmen der Heimversorgung Rezepte direkt von der Arztpraxis an die versorgende Apotheke gehen dürfen, ist das bei elektronischen Verordnungen nicht so eindeutig. 

So hält zwar beispielsweise die Landesdirektion Sachsen die Zuweisung von elektronischen Verordnungen für zulässig, wenn ein Heimversorgungsvertrag besteht, der Bewohner schriftlich eingewilligt hat und bei Änderungen der Informationsfluss zwischen Heim – Arzt – Apotheke gewährleistet ist. 

Bundesgesundheitsministerium und Gematik stellen sich hingegen auf den Standpunkt, dass E-Rezepte von der Arztpraxis erst ins Heim und von dort in die Apotheke geschickt werden müssen. Via KIM. Der direkte Weg von der Praxis in die Apotheke verstoße selbst bei einem bestehenden Heimversorgungsvertrag gegen das Zuweisungsverbot. Problematisch ist das auch, weil die meisten Heime noch gar keine KIM-Anbindung haben.

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Direkt mit KIM oder mit Token-Boten übers Heim?

Die Firma Red, die unter anderem eine TI-Lösung ohne lokalen Konnektor anbietet, kommt nun mit einer ungewöhnlichen Lösung um die Ecke. Sie basiert auf „Red telematik safe“. Das System ist eigentlich als Fallback-Lösung für TI-Ausfälle in der Apotheke gedacht. Es handelt sich dabei um einen separaten und 100 Prozent redundanten TI-Anschluss, der zum Einsatz kommen soll, wenn das Hauptsystem ausfällt. Für die Dauer der Unterbrechung ließen sich einzulösende E-Rezepte darüber aus der TI abrufen, heißt es. Diese sollen dann auf einem Computer am HV dargestellt und später – nach Wiederherstellung der Haupt-TI-Verbindung in die Warenwirtschaft übertragen werden.

Mit dem Laptop ins Heim

Red zufolge müsse das System aber nicht zwingend auf einem stationären Arbeitsplatz innerhalb der Apotheke laufen. Die Einrichtung sei beispielsweise auch auf einem Laptop möglich. Ein Bote der Apotheke könne dann mit diesem Laptop ins Heim fahren und mithilfe eines mit USB angeschlossenem Kartenterminals die Versichertenkarten der Heimbewohner einlösen, beschreibt der Anbieter das Verfahren in einer Mitteilung. 

Nach dem Einlesen werde das E-Rezept an die Apotheke übermittelt. Die eGK verbleibe bei den Patienten im Heim. Das E-Rezept könne dann direkt in der Warenwirtschaft verarbeitet werden und ein Bote bringt die verschriebenen Arzneimittel in das Heim. Die Apotheke „verliere“ also keine Zeit, während der Botendienst unterwegs ist, sondern könne die Verarbeitung der abgerufenen E-Rezepte im Warenwirtschaftssystem ohne Verzögerung starten.

Red weist zudem darauf hin, dass auch das CardLink-Verfahren, wenn es denn da ist, keine Lösung für die Heimversorgung bieten wird, weil die Spezifikation der Gematik vorsehe, dass maximal zehn eGK mit einem CardLink-Nutzerkonto verknüpft werden können. Um E-Rezepte an die Apotheken zu übermitteln, wären angesichts von (oft) hunderten Heimbewohnern folglich sehr viele CardLink-fähige Smartphones erforderlich.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Wenn man etwas ändern will…

von Felix Maertin am 08.03.2024 um 9:23 Uhr

… sollte man auch mal ne Bombe platzen lassen.

Dann wird das Helm halt nicht mehr versorgt. Genauso keine Pflegedienste und Palliativ-Patienten.
Müssen die sich drum kümmern, dass die Karten in die Apotheke kommen.
Wer sich hier versklaven lässt und sich zum Deppen absurder Gesundheitspolitik machen lässt, kann sich ja weiter verbrennen.

Hier ein aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Würzburg:
https://www.iww.de/ah/recht/apothekenrecht-rezeptzuweisungsklausel-in-heimversorgungsvertraegen-kann-zulaessig-sein-f141875

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