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Festbetragsänderungen in beide Richtungen
Viele geänderte Festbeträge zum 1. April
Zum 1. April treten vergleichsweise viele Änderungen bei Festbeträgen in Kraft. Bei den betroffenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ergeben sich diesmal überwiegend Festbetragssenkungen. Bei vielen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steigen dagegen die Festbeträge.
Der GKV-Spitzenverband hat am 2. Februar Änderungen bei zahlreichen Festbeträgen beschlossen, die am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Festbeträge wurden in 43 Gruppen geändert. Außerdem wurden die Festbeträge in 20 Gruppen aufgehoben.
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Die Festbetragsänderungen betreffen die folgenden Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:
- Anastrazol (orale Darreichungsformen)
- Aprepitant (feste orale Darreichungsformen)
- Bupropion (orale Darreichungsformen)
- Darunavir (feste orale Darreichungsformen)
- Diclofenac (parenterale Darreichungsformen)
- Duloxetin (feste orale Darreichungsformen)
- Eplerenon (orale Darreichungsformen)
- Ezetimib (orale Darreichungsformen)
- Fentanyl (transdermale Darreichungsformen)
- Filgrastim (parenterale Darreichungsformen)
- Flecainid (abgeteilte orale Darreichungsformen)
- Ibuprofen, Gruppe 2 (feste orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend)
- Levetiracetam (abgeteilte orale Darreichungsformen)
- Kombinationen von Levodopa und Benserazid (abgeteilte orale Darreichungsformen, zwei Gruppen: normal und verzögert freisetzend)
- Methocarbamol (orale Darreichungsformen)
- Methyphenidat (abgeteilte orale Darreichungsformen)
- Mirtazapin (orale Darreichungsformen)
- Paracetamol, Gruppe 1A (orale Darreichungsformen; Paracetamol ist als verschreibungspflichtig erfasst, weil hier auch große Packungen betroffen sind)
- Posaconazol (feste orale Darreichungsformen)
- Prasugrel (orale Darreichungsformen)
- Pregabalin (orale Darreichungsformen)
- Quetiapin (orale Darreichungsformen)
- Sertralin (orale Darreichungsformen)
In den Gruppen für Ibuprofen und Paracetamol steigen die Festbeträge. In den anderen Gruppen in der vorangehenden Auflistung werden die Festbeträge hingegen gesenkt. Wie stets bei Festbetragssenkungen besteht die Gefahr von Lagerwertverlusten in Apotheken, wenn die Hersteller die Preise senken. Anderenfalls könnten künftig Mehrkosten bei den Patienten anfallen.
Überwiegend Festbetragserhöhungen bei OTX
Weitere Festbetragsänderungen betreffen die folgenden Gruppen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:
- Acetycystein (orale Darreichungsformen)
- Ambroxol (orale Darreichungsformen)
- Bromhexin (zwei Gruppen: feste und flüssige orale Darreichungsformen)
- Clotrimazol (vaginale topische Darreichungsformen)
- Cyanocobalamin (parenterale Darreichungsformen)
- Dexpanthenol (lokale Darreichungsformen)
- Diclofenac (topische Darreichungsformen)
- Diphenhydramin (feste, orale Darreichungsformen, normal freisetzend)
- Ibuprofen (topische Darreichungsformen)
- Lactulose (orale Darreichungsformen)
- Magaldrat (orale Darreichungsformen)
- Magnesium (orale Darreichungsformen)
- Pyridoxin (feste orale Darreichungsformen)
- Zink zur Substitution und Therapie (orale Darreichungsformen)
- Prostaglandin-Synthetase-Hemmer, Gruppe 4B (die Gruppe enthält nur Naproxen, orale Darreichungsformen)
- Filmbildner, Gruppe 2, ohne Konservierungsmittel zur Anwendung am Auge
- Glucocorticoide, topisch, Gruppe 1B
- H1-Antagonisten, Gruppe 1B (feste orale Darreichungsformen, normal freisetzend)
Bei Bromhexin in flüssigen Zubereitungen sinkt der Festbetrag. In den anderen genannten Gruppen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steigen die Festbeträge.
Aufgehobene Festbeträge
Außerdem werden die Festbeträge zu den folgenden Gruppen aufgehoben:
- Acetazolamid (feste orale Darreichungsformen, normal freisetzend)
- Aciclovir (parenterale Darreichungsformen)
- Ambroxol (zwei Gruppen: inhalative und parenterale Darreichungsformen)
- Buspiron (abgeteilte orale Darreichungsformen)
- Clomifen (feste orale Darreichungsformen)
- Diazepam (parenterale Darreichungsformen)
- Digoxin (feste orale Darreichungsformen)
- Kombinationen von Furosemid und Spironolacton (feste orale Darreichungsformen)
- Glyceroltrinitrat (Spray und Pumpspray)
- Isosorbiddinitrat (feste orale Darreichungsformen, zwei Gruppen: normal und verzögert freisetzend)
- Kaliumsalze (feste orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend)
- Nifedipin (feste orale Darreichungsformen, normal freisetzend)
- Nitrofurantoin (feste orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend)
- Prednisolon (parenterale Darreichungsformen)
- Pyridoxin (parenterale Darreichungsformen)
- Beta-2-sympathomimetische Antiasthmatika, Gruppe 2 (Isoetarin, Salbutamol und Terbutalin in festen oralen Darreichungsformen, verzögert freisetzend)
- Diuretika, Gruppe 2 (stark und schnell wirksam: Bumetanid, Etacrynsäure und Piretanid in festen oralen Darreichungsformen)
- H1-Antagonisten, Gruppe 9B (topische Darreichungsformen)
Änderungen bei Arzneimitteln für Kinder zum 1. Mai
Am 26. Februar hat der GKV-Spitzenverband außerdem im Rahmen der speziellen Regelungen für Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern einige Festbeträge mit Wirkung zum 1. Mai 2024 aufgehoben. Dies betrifft einzelne Fertigarzneimittel in 16 Festbetragsgruppen. Allerdings wurden in diesem Zusammenhang auch einzelne Beschlüsse vom 20. November 2023 aufgehoben. Damit werden zum 1. Mai 2024 für einzelne Fertigarzneimittel in fünf Festbetragsgruppen aufgehobene Festbeträge wieder angewendet.
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