Festbetragsänderungen in beide Richtungen 

Viele geänderte Festbeträge zum 1. April

Zum 1. April treten vergleichsweise viele Änderungen bei Festbeträgen in Kraft. Bei den betroffenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ergeben sich diesmal überwiegend Festbetragssenkungen. Bei vielen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steigen dagegen die Festbeträge.